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Nazidenkmäler aus Gerichtssälen entfernen
Toni Schuberl zur Umbenennung juristischer Standardwerke des Verlags C.H. Beck.
27. Juli 2021
Der rechtspolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Toni Schuberl, begrüßt das späte Einlenken des Münchner Verlags C.H. Beck, juristische Standardwerke, deren Namensgeber in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen:
„Die Umbenennung und Überprüfung weiterer Namensgeber aus der Nazi-Zeit ist schon lange überfällig. Endlich verschwinden diese Nazidenkmäler aus unseren Gerichtssälen. Im letzten Oktober haben wir Grüne eine Anfrage an Justizminister Eisenreich gestellt und betont, dass Bayern hier Verantwortung übernehmen muss. Schließlich sind diese Werke für die juristischen Staatsexamina vorgeschrieben und bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften täglich im Gebrauch. Jetzt kam endlich Bewegung in die Sache.“
Hintergrund: Juristische Standardwerke werden von Jurastudierenden und Jurist*innen täglich gebraucht – und umgangssprachlich meist nach dem Herausgeber benannt, deren Namen auch auf dem Einband abgedruckt sind, so auch "Palandt" und "Schönfelder“. Teils gehen diese Werke jedoch auf andere Urheber zurück: Palandts BGB-Kommentar etwa wurde ursprünglich durch den jüdischen Juristen und Verleger Otto Liebmann begründet. Der Beck-Verlag hatte damals durch einen Zwangskauf den jüdischen Verlag und damit auch Liebmanns Kommentar übernommen – und diesen umbenannt nach Otto Palandt, den Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes. Die Juristenausbildung wurde von ihm gemäß der NS-Ideologie antisemitisch, rassistisch und frauenfeindlich ausgerichtet. Im Oktober hatte Toni Schuberl dazu eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt mit der Aufforderung, hier Verantwortung zu übernehmen.