Inneres | Recht
Totalüberwachung nicht vorstellbarer Verstoß gegen das Grundgesetz
Katharina Schulze fordert Stellungnahme des CSU-Innenministers: Herrmann muss Brandl in die Schranken weisen
11. Januar 2021
Den Vorschlag des bayerischen Gemeindetagpräsidenten Uwe Brandl, zur Überwachung der 15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots pauschal Handydaten auszuwerten, kommentiert die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze:
„Mit diesem übergriffigen und völlig abwegigen Vorschlag zur Totalüberwachung der Bürgerinnen und Bürger offenbart der Gemeindetagpräsident leider seine juristische und innenpolitische Inkompetenz. Ich fordere Herrn Brandl auf, diese Schnapsidee unverzüglich zurückzunehmen, um Verunsicherung und Misstrauen in der Bevölkerung nicht weiter zu befeuern. Gleichzeitig erwarte ich von CSU-Innenminister Herrmann, dass er sich von seinem Parteifreund distanziert und klar Position bezieht: Das Erheben pauschaler Bewegungsprofile unserer Bürgerinnen und Bürger ist in unserer freiheitlichen Demokratie nicht vorstellbar und verstößt gegen unser Grundgesetz. Statt den schärfsten Scheriff Bayerns zu spielen, sollte Uwe Brandl dazu beitragen, Stadt-Land-Konflikte, die während des Corona-Lockdowns im Zusammenhang mit Ausflugsverkehr zutage getreten sind, zu entschärfen und für die Akzeptanz der Corona-Maßnahmen in der Bevölkerung zu werben.“