Inneres | Recht
„Guter Tag für Bürger*innenrechte - beschämende Niederlage für CSU!“
Epochales Urteil aus Karlsruhe
26. April 2022
„Heute ist ein guter Tag für die Bürger*innenrechte! Die Söder-Regierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine beschämende, aber vorhersehbare Niederlage erlitten. Bayerns Verfassungsschutzgesetz verstößt teilweise gegen Grundrechte und ist von verfassungsrechtlichen Mängeln so durchlöchert, wie ein Schweizer Käse. Erneut muss ein Gericht ein CSU-Gesetz korrigieren – so geht keine seriöse Innenpolitik!“, erklärt die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Katharina Schulze.
Bereits vor fünf Jahren haben die Grünen die Verfassungswidrigkeit des BayVSG erkannt und eine nahezu gleichlautende Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingebracht. „Zahlreiche Punkte, die wir Grüne angemahnt haben, bestätigt Karlsruhe jetzt als verfassungswidrig“, macht Katharina Schulze klar. „Darunter die Wohnraumüberwachung, die Online-Durchsuchung und die Mobilfunkortung. Besonders erfreulich ist es, dass Karlsruhe so klare Worte zur Regelung von V-Leuten und Vertrauenspersonen gefunden hat. Der Einsatz von V-Personen in der rechtsextremistischen Szene verlief in der Vergangenheit desaströs. Das hat die parlamentarische Aufarbeitung der NSU-Mordserie gezeigt.“
Katharina Schulze: „Diese Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichts ist epochal und wird Auswirkungen auf die generelle Architektur der Sicherheitsdienste in Deutschland haben. Dem erschreckenden Überwachungshunger der CSU und der fortschreitenden Verpolizeilichung des Verfassungsschutzes in Bayern ist damit endgültig ein Riegel vorgeschoben worden. Gut so!“
Unsere Klageschrift finden Sie hier.