Inneres | Recht
Missbrauchsgutachten der katholischen Kirche
Endlich Konsequenzen ziehen
04. Februar 2022
Das Ausmaß sexuellen Missbrauchs im Erzbistum München und Freising sowie die systematische Vertuschung durch hochrangige Geistliche haben viele Menschen in Bayern schockiert. Bei dem Skandal steht jedoch auch im Raum, dass es in der Vergangenheit zu Versäumnissen seitens des Freistaates und seiner Behörden kam. Wir Grünen haben dazu diese Wochen eine Aussprache im Plenum des Landtags angestoßen.
Am Anfang und am Ende stehen die Opfer und das ihnen widerfahrene Leid, das viele Betroffene ein Leben lang nicht loslässt. Ein Leid, das durch Täter aus der Kirche verursacht wurde, die das Vertrauen der Gläubigen genießen. Ein Leid, das nach Solidarität und Mitgefühl mit den Opfern sowie nach Aufarbeitung, Anerkennung und Wiedergutmachung verlangt.
Die katholische Kirche ist in den letzten 10 Jahren stärker als früher um Aufklärung und Kooperation mit der Justiz bemüht. Ein Teil dieser Bemühungen ist das vor kurzem vorgestellte, vom Erzbistum in Auftrag gegebene Missbrauchsgutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl. Die Gutachten*innen haben nicht nur eine Vielzahl an Missbrauchsfällen durch Priester und Diakone zu Tage gefördert, sondern auch gezeigt, wie wichtige Entscheidungsträger im Erzbistum mit den furchtbaren Taten umgegangen sind: mit systematischer Vertuschung, Verleugnung und vereinzelt auch mit Druck auf die Opfer. Für die Verantwortlichen zählte nur der Schutz der Kirche als Institution. Die Perspektive der Opfer blieb auf der Strecke.
Das alles kam in der Landtagsdebatte in dieser Woche zur Sprache, die unsere Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt hat. Mit einem grünen Dringlichkeitsantrag haben wir eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche in Bayern verlangt. Außerdem wollen wir eine unabhängige Ombudsstelle einrichten, die Betroffene von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext und deren Angehörige kostenfrei und anonym mit psychologischer und juristischer Beratung unterstützt.
Gegenstand unseres Antrags war aber auch die Verantwortlichkeit des Freistaates Bayern und seiner Behörden. Wir wollen insbesondere die Rolle der bayerischen Justiz beleuchten. Denn sowohl das Missbrauchsgutachten als auch die Presse berichten von Versäumnissen der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Wir verlangen, dass die Staatsregierung offenlegt, inwiefern die Strafermittlungsbehörden in der Vergangenheit gegen Verdächtige aus dem Kreis der Kirche nicht konsequent tätig geworden sind und welche und wie viele Ermittlungen in Bayern gegen Opfer von sexuellem Missbrauch durch Personen der Kirche eingeleitet wurden. Für laufende und künftige Ermittlungen darf es keinen Bonus für die Kirche durch die Justiz mehr geben.
Und noch ein Punkt war uns wichtig: In der Aussprache im Plenum haben wir gefordert, dass die katholische Kirche auch personelle Konsequenzen ziehen muss. Prälat Wolf, den obersten Kirchenrichter im Erzbistum München und Freising fordern wir zum Rücktritt von seinen vielzähligen öffentlichen Ämtern auf. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass Missbrauchsfälle in der Kirche vertuscht wur