Inneres | Recht
Abweisung der Klage der AfD durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Statement von Katharina Schulze vom 18.7.2024
19. Juli 2024
Zur Abweisung der Klage der AfD durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof bzgl. der Besetzung von Gremien am 18. Juli 2024 erklärt Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen:
„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Abweisung der Klage der AfD. Eine rechtsextreme Partei, die völlig zu Recht in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird, hat in einem parlamentarischen Gremium zur Kontrolle des Verfassungsschutzes nichts verloren.“
„Die Besetzung des parlamentarischen Kontrollgremiums findet in freien und geheimen Wahlen statt. Im Kontrollgremium des Verfassungsschutzes geht es um hochsensible und vertrauliche Informationen. Niemand kann die demokratischen Abgeordneten dazu zwingen, Verfassungsfeinde in ein solches Gremium zu wählen.“
„Die AfD überzieht die Gerichte mit einer wahren Flut von Klagen. Bisher ist sie mit diesen Klagen vollständig gescheitert. Die AfD darf durch den Verfassungsschutz im Bund und in Bayern als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden. Eine Klage gegen die Besetzung des Bundestagspräsidiums wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Und auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat bereits 2021 eine Klage gegen die Nicht-Wahl in das parlamentarische Kontrollgremium als unzulässig abgelehnt. Vielleicht sollte sich die AfD einmal eingehender mit den Ursachen für diese juristischen Niederlagen beschäftigen.“