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Sachverständigenanhörung Strafvollzug

18. Februar 2025

Landtags-Grüne fordern Reformen der Gefangenenvergütung und Resozialisierung

„Die CSU und die Freien Wähler blockieren seit Jahren eine sinnvolle Verbesserung der Gefangenenentlohnung und die Einführung eines Resozialisierungskonzepts. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni 2023 eindeutig festgestellt, dass die bayerische Praxis verfassungswidrig ist. Es ist höchste Zeit, dass auch in Bayern endlich ein umsetzbares Konzept für Resozialisierung und faire Entlohnung vorgelegt wird“,

erklärt Toni Schuberl, Sprecher für Justiz.

An diesem Donnerstag, 20. Februar 2025, findet auf Antrag der Landtags-Grünen im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtags eine Sachverständigenanhörung zum Thema Gefangenenvergütung und Resozialisierung statt. Anlass ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023, das die Entlohnung von Gefangenen bundesweit als zu niedrig und in Bayern besonders mangelbehaftet bezeichnet. Ziel der Anhörung ist es, Handlungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten für die Bayerische Staatsregierung zur Umsetzung des Urteils zu ermitteln und eine Novellierung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes zu bewerten.

Toni Schuberl

„Wir mussten diese Anhörung gegen den Widerstand von CSU und Freien Wählern durchsetzen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat eindeutig gezeigt, dass die Rechte von Gefangenen in Bayern systematisch missachtet werden. Diese Missachtung hat strukturelle Ausmaße und führt zu folgenschweren Skandalen, wie dem Fall von Gablingen.“ 

Die Landtags-Grünen fordern nicht nur eine Anpassung der Gefangenenvergütung an verfassungsrechtliche Vorgaben, sondern vor allem eine grundlegende Reform des bayerischen Strafvollzugs, um eine echte Resozialisierung von Gefangenen zu ermöglichen. 

Im Mittelpunkt der Anhörung stehen unter anderem diese zentralen Fragen:

  • Wie kann die Gefangenenvergütung in Bayern an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst werden?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind erforderlich, um die Resozialisierung von Gefangenen zu verbessern und die Rückfallquote zu senken?
  • Wie können die Häftlinge konkret in die Gestaltung des Strafvollzugs eingebunden werden, um eine effektivere Wiedereingliederung zu erreichen?

„Wer Straftäter lediglich verwahrt und nicht auf die Wiedereingliederung vorbereitet, der schafft die Wiederholungstäter von morgen. Wir erwarten uns Antworten, die sich die Staatsregierung ernsthaft zu Herzen nimmt und eine Verbesserung der Situation schafft, statt nur das formelle Mindestmaß zu erfüllen“,

betont Toni Schuberl.