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Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes

25. März 2025
Landtags-Grüne fordern: Endlich gleiche Rechte für alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Bayern!
„Unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Bayern leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit – ob bei Hochwasser, großen Unfällen oder anderen Katastrophen. Doch während Feuerwehr und THW für ihre Aus- und Fortbildungen eine gesetzlich geregelte Freistellung erhalten, müssen Ehrenamtliche anderer Hilfsorganisationen dafür ihren privaten Urlaub opfern. Das gilt auch für den fast ausschließlich ehrenamtlich organisierten Wasser- und Bergrettungsdienst. Diese Benachteiligung ist ungerecht und muss endlich beendet werden!“, erklärt Florian Siekmann, Sprecher für Inneres.
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes fordern die Landtags-Grünen eine Gleichstellung aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Am kommenden Donnerstag (27. März) wird der Entwurf erstmals im Plenum des Bayerischen Landtags beraten. Ziel ist es, dass alle Ehrenamtlichen im Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung für Aus- und Fortbildungen erhalten – wie es für Feuerwehr und THW bereits gilt. Der Entwurf greift die Forderungen der in Bayern relevanten gemeinnützigen Hilfsorganisationen auf und wurde vorab mit ihnen besprochen. Dazu wurden die Organisationen an einer Grünen Verbändeanhörung beteiligt. Wir bedanken uns für die guten Rückmeldungen.
Florian Siekmann: „Es darf keine Helferinnen und Helfer erster und zweiter Klasse geben. Schon vor über einem Jahr hat Bayern in der Innenministerkonferenz zugestimmt, Vorschläge zur Gleichstellung der Ehrenamtlichen in den Hilfsorganisationen zu erarbeiten. Doch die CSU-Freie-Wähler-Regierung bleibt wie so oft untätig – wenn CSU-Innenminister Herrmann keinen eigenen Vorschlag macht, bringen wir Grüne den längst überfälligen Gesetzentwurf auf den Weg!“
Zentrale Forderungen von Katastrophenschutz-Organisationen und Landtags-Grünen sind:
- Gleicher Anspruch auf Freistellung: Alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte sollen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung für Aus- und Fortbildungen erhalten.
- Faire Entschädigung: Selbstständige Ehrenamtliche erhalten eine angemessene Entschädigung für Verdienstausfälle.
- Stärkung des Bevölkerungsschutzes: Der Gesetzentwurf schafft ein starkes Fundament für die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Kräfte in Bayern. Neben dem Katastrophenschutz werden auch der ehrenamtliche Rettungsdienst und der Zivilschutz deutlich gestärkt.
- Freistellung und Entschädigung für jeden Einsatz: Sobald Staat oder Gemeinden ehrenamtliche Kräfte alarmieren, entsteht automatisch ein Anspruch auf Freistellung und Entschädigung für den Einsatz, die komplizierten bisherigen Regeln werden deutlich vereinfacht im Sinne der Einsatzkräfte.
„Die Bedrohungslage hat sich verschärft – der Schutz der Bevölkerung wird immer wichtiger. Neben Naturkatastrophen rückt der Zivilschutz immer stärker in den Fokus. Auch der Rettungsdienst muss in Krisen schnell aufwachsen können. Ohne unsere Ehrenamtlichen wären die zunehmenden Hochwasser oder schweren Wintereinbrüche genauso wenig zu bewältigen wie die Vorbereitung auf hybride Bedrohungen und Angriffe. Diese Menschen investieren ihre Freizeit und oft sogar ihren privaten Urlaub – es ist unsere Pflicht, ihnen beste Aus- und Fortbildung zu ermöglichen“, so Florian Siekmann.
Die genauen Kosten der Gesetzesänderung können nur geschätzt werden. Im ersten Jahr gehen wir von einem Bedarf von etwa 1 Mio. Euro aus, um zusätzliche Lohnfortzahlung und Verdienstausfälle zu begleichen. Durch die bisherige freiwillige Regelung ohne Anspruch entstanden 2023 Kosten von knapp 130 Tsd. Euro.