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Palantir-Software: Alarmierender Datenschutzskandal in Bayern

Statement der Landtags-Grünen zur heutigen Presse-Berichterstattung
zur Polizei-Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir.

26. Januar 2024

Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks vom heutigen Freitag ist der seit fast einem Jahr laufende Testbetrieb der Polizei-Analysesoftware von Palantir mit echten Personendaten rechtswidrig. LKA und Innenministerium wurden zur Einstellung des Testbetriebs durch den Datenschutzbeauftragten aufgefordert. Die Grünen-Fraktion fordert Innenminister Herrmann nächste Woche im Innenausschuss des Landtags Rede und Antwort zu stehen.

 

Dazu Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen:

„An diesem Fall sieht man, wie wenig Bürgerrechte wert sind, wenn die CSU regiert. Bayern hat einen alarmierenden Datenschutzskandal. Die umfassende polizeiliche Analyse von persönlichen Daten ist ein Grundrechtseingriff und verletzt Persönlichkeitsrechte. Dafür braucht es eine eigene Gesetzesgrundlage, die klar regelt, was erlaubt ist. Alles andere ist verboten.“

Dazu Florian Siekmann, Sprecher für Innenpolitik:

„Die Söder-Regierung hält sich nicht ans Gesetz und verletzt Grundrechte. Der Datenschutzbeauftragte zieht völlig zu Recht die Notbremse. Ohne Rechtsgrundlage kein Testbetrieb. Wir haben es hier mit einem wohl noch nie dagewesenen Vorgang zu tun. Das alarmiert mich zutiefst.“

„CSU-Innenminister Herrmann hätte längst einen Gesetzentwurf liefern müssen, um eine klare Rechtsgrundlage für die Polizei-Software zu schaffen. Dass noch immer keiner vorliegt, stellt das gesamte Vorhaben Palantir zunehmend in Frage. Wir fordern Innenminister Herrmann auf, im Innenausschuss des Landtags Rede und Antwort zu stehen.“

Die Landtags-Grünen erwarten für den kommenden Mittwoch, 31. Januar 2024, einen detaillierten Bericht der Staatsregierung zu dem Vorfall in der Sitzung des Innenausschusses des Bayerischen Landtags. Anlass hierfür ist der am 12. Dezember 2023 gestellte Berichtsantrag der Landtags-Grünen (Anhang). Die Landtags-Grünen fordern vollständige Aufklärung durch Innenminister Herrmann.


Chronologie:
 

  • Das Landeskriminalamt Bayern hat im Frühjahr 2022 einen Rahmenvertrag mit Palantir zur Nutzung der Analyse-Software VeRA (Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse) unterzeichnet.
  • Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri sah von Beginn an rechtliche Probleme und forderte eine Gesetzesgrundlage für die Nutzung.
  • Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Urteil vom 16.02.2023 zu einer vergleichbaren Analyseplattform desselben Herstellers in Hessen (Hessendata) strenge Maßstäbe für den Einsatz dieser Software in der Polizeiarbeit vorgegeben und damit Fakten geschaffen: Ohne klare Rechtsgrundlage kein Einsatz der Software.
  • In Bayern fehlt bis heute – auch fast ein Jahr nach dem Urteil des BVerfG – eine Rechtsgrundlage im Polizeiaufgabengesetz (PAG), die den Einsatz der Plattform verfassungskonform ermöglicht. Bis heute wurde dem Landtag kein Gesetzentwurf dazu vorgelegt.
  • Laut einem Bericht des BR vom November 2023 startete das bayerische Landeskriminalamt im März 2023 einen Testbetrieb der Palantir-Software mit echten Personendaten.


Fazit:


Dem Innenministerium hätte spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vor knapp einem Jahr klar sein müssen, dass der Einsatz von Palantir eine eigene gesetzliche Regelung braucht. Dies gilt auch für einen Testbetrieb. CSU-Innenminister Herrmann hätte den Test mit Echtdaten erst gar nicht zulassen dürfen. Eingriffe in die Grundrechte der Bürger*innen kann allein der Landtag zulassen – und nicht das Innenministerium im Alleingang.