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"Söder-Regierung fehlt der Blick fürs Ganze"

09. Dezember 2024

1. Modernisierungsgesetz: Staatsregierung pfuscht Bayerns Kommunen massiv ins Handwerk – zum Nachteil aller! 

Änderungsanträge zum 1. Modernisierungsgesetz: Landtags-Grüne fordern Kommunen nicht in ihren Entscheidungsbefugnissen zu beschneiden und keine weiteren Bürokratie-Kraken zu erschaffen!

Hintergrund:

Die Bayerische Staatsregierung möchte eine Reihe Verfahren erleichtern und beschleunigen. Konkretes Ziel ist die Verschlankung, insbesondere von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren. Um diese Entbürokratisierung voranzubringen, hat sie zwei Modernisierungsgesetze in den Landtag eingebracht.

Darum geht’s:

Aus Sicht der Landtags-Grünen entzieht das 1. Modernisierungsgesetz an zu vielen Stellen den Kommunen ihre Kompetenzen. Zu nennen wäre hier vor allem der Bereich Bauen. Pauschalisierte Richtlinien und Vorgaben führen zu einer Situation, in der außer Acht gelassen wird, dass vor Ort oft deutlich besser und individuell entschieden werden kann. In seiner jetzigen Form sorgt das Gesetz aber vor allem für deutlich mehr Bürokratie und damit potenzielle Unklarheit und lange Bearbeitungsprozesse. 

Das fordern die Landtags-Grünen:

Die Landtags-Grünen haben insgesamt 10 Änderungsanträge (https://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/kommunales-europa-oeffentlicher-dienst/modernisierungsgesetz-staatsregierung-pfuscht-bayerns-kommunen-massiv-ins-handwerk-zum-nachteil-aller/?ADMCMD_simTime=1731330480) allein zum Themenbereich Bauen im Modernisierungsgesetz eingereicht. 

Konkret fordern sie die Staatsregierung auf, unter anderem folgende Anpassungen im Sinne von Kommunen und Menschen vor Ort vorzunehmen: 

Clevere Strategien zur hitzeresilienten und artenfreundlichen Gestaltung von Ortschaften weiter ermöglichen

Bisher haben Bayerns Kommunen die Möglichkeit so genannte Freiflächengestaltungssatzungen zu erarbeiten. Damit können genaue Vorgaben zur klimafreundlichen und hitzeresistenten Gestaltung des Ortsbilds gemacht werden. Konkret regeln die Satzungen individuell welche und wie viele Bäume gepflanzt, ob wasserdurchlässige Bodenbeläge (statt Beton oder Asphalt) verwendet werden oder auch die Vorgaben zur Begrünung von Flachdächern. Ziel ist weitere Bodenversiegelung zu vermeiden. Das Modernisierungsgesetz hebelt diese Möglichkeit mit einem Streich komplett aus. Künftig könnten so beispielsweise auch wieder Schottergärten entstehen, die den Boden massiv aufheizen und der Artenvielfalt den Garaus machen. Das kritisieren neben uns Grünen unter anderem auch der Landesverein für Heimatpflege und der Bayerische Städte- und Gemeindetag. Wir finden: Der Ansatz Bürokratie abzubauen, indem man Kommunen ihre Gestaltungsspielräume nimmt, ist der grundlegend falsche Weg

Keine Abstriche bei Spielplätzen

Bisher gilt in Bayern: Bei Bauvorhaben ab 3 Wohnungen muss in der unmittelbaren Umgebung ein Spielplatz verfügbar sein/neu entstehen. So steht es in der Bauordnung. Diese Vorgabe wollen CSU und Freie Wähler künftig streichen – auch hier wieder das Argument von eingesparten Baukosten. Gleichzeitig sollen Kommunen per Satzung zwar eine Spielplatzregelung erlassen können – allerdings erst ab 5 Wohnungen. Wieder entsteht neue Bürokratie, weil Kommunen Spielplatzsatzungen erlassen müssen. Wenn sie dies nicht tun, erhalten sie auch keine Ablöse von Bauherren, um selbst Spielplätze finanzieren zu können. Die Anhebung von 3 auf 5 Wohnungen lässt unterm Strich weniger Spielplätze entstehen. Das ist ein klarer Nachteil für Kinder und Familien. Die bisherige gesetzliche Pflicht hat sich bewährt und sollte aus unserer Sicht mit dem gleichen Schwellenwert beibehalten werden. 

Stellplatzsatzung: Kommunen weiterhin selbst entscheiden lassen

Vor allem auf dem Land sind viele in Bayern auf mindestens ein Auto angewiesen. Für ein Auto braucht es einen Stellplatz, am besten auf dem eigenen Grundstück. Die Staatsregierung möchte im 1. Modernisierungsgesetz die Pflicht, bei einem Bauvorhaben Stellplätze nachweisen zu müssen, grundsätzlich abschaffen (Ziel soll die Verringerung der Baukosten sein). Es gibt aber einen sehr guten Grund dafür, dass zu einem neuen Gebäude Stellplätze gehören. Wenn nicht auf dem eigenen Grundstück oder in der eigenen Garage geparkt werden kann, weichen die Leute logischerweise auf öffentliche Parkplätze und in Nachbarstraßen etc. aus. Wenn Kommunen das verhindern wollen und trotzdem die Notwendigkeit sehen eine Stellplatzsatzung zu erlassen, dann müssen sie diese laut CSU/Freie Wähler-Idee selbst erarbeiten. Viele Kommunen werden durch den Wegfall der Stellplatzpflicht erstmals eine Satzung erlassen – also erstmal deutlich mehr Bürokratie. Allerdings: Die Staatsregierung erschwert ihnen die ohnehin komplizierte Aufgabe, indem sie Obergrenzen für jeden Gebäudetyp festsetzt und damit eine Differenzierung zwischen der Münchner Altstadt und einem niederbayerischen Dorf nicht mehr möglich macht. Ein absolut unsinniges Durcheinander, unter dem am Ende alle zu leiden haben!

 Agri-PV in der Landwirtschaft

Agri-PV ist bisher nur im Gartenbau verfahrensfrei. Wer also eine Photovoltaikanlage über seiner Tomatenzucht bauen möchte, muss das nicht genehmigen lassen. In der Landwirtschaft und bspw. auch im Hopfenanbau sind PV-Anlagen dagegen bisher genehmigungspflichtig. Wir fordern, dass auch in der Landwirtschaft Agri-PV verfahrensfrei wird, da es nicht nur zur Energieerzeugung beiträgt, sondern auch positive Effekte auf die angepflanzten Kulturen hat (Hitzeschutz, Hagelschutz usw.). Außerdem ist beim immer noch steigendem Flächenverbrauch eine Doppelnutzung von Flächen besonders sinnvoll.

 

Zitat zum 1. Modernisierungsgesetz von Johannes Becher, Erster stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Eigentlich soll Erleichterung geschaffen werden, stattdessen liefern Söder und sein Kabinett ein Wirrwarr an Regelungen und machen alles noch viel komplizierter. Das muss man erstmal schaffen. Für mich als Kommunalpolitiker ist vollkommen klar: Der Ansatz Bürokratie abzubauen, indem man Kommunen ihre Gestaltungsspielräume nimmt, ist der grundlegend falsche Weg. Und es ist auch klar, dass wir den Mitarbeitenden in unseren Rathäusern und Landratsämtern auf gar keinen Fall noch mehr Arbeit zumuten dürfen. Deshalb die Forderung an die Staatsregierung: Hinsetzen und nochmal nacharbeiten, damit das Modernisierungsgesetz seinen Namen auch zu Recht trägt und kein Verkomplizierungsgesetz wird!“

 

2. Modernisierungsgesetz: Großer Wurf bleibt aus – Entlastung des Handwerks: Fehlanzeige

Zum 2. Modernisierungsgesetz der Staatsregierung erklärt Johannes Becher, Erster stellv. Fraktionsvorsitzender und Mitglied der Enquete-Kommission Bürokratieabbau:

„Das von Söder als wichtige Bürokratieabbau-Maßnahme groß angekündigte Statistik-Moratorium entpuppt sich durch eine Anfrage unserer Fraktion als Rohrkreppierer und reine Luftnummer: ganze sechs Statistiken sollen abgeschafft, fünf Statistiken für zwei Jahre nicht mehr erhoben werden. Für die bayerischen Unternehmen ist keine dieser Statistiken von Relevanz – ganz entgegen der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom Juni dieses Jahres, in der Söder eine Entlastung von Handwerkern suggeriert. Söder verspricht mal wieder und hält nichts.

Insgesamt zeigt auch das 2. Modernisierungsgesetz der Staatsregierung, dass an vielen minimalen Rädchen geschraubt wird und der Söder-Regierung der Blick fürs Ganze fehlt. Der große Wurf bleibt nach wie vor aus. Es wird groß von Entlastung gesprochen. Geliefert wird nahezu nichts.“

Hintergrund:

Ministerpräsident Söder hatte in seiner Regierungserklärung am 13. Juni 2024 folgendes angekündigt: „Außerdem wollen wir ein Statistikmoratorium einführen, gerade in Bayern. Viele unserer Handwerker, auch Bäcker und Metzger, empfinden diese ganzen Statistikpflichten häufig als eine echte Belastung im Alltag. Wir werden für jede Statistik im Landesrecht ein Moratorium für zwei Jahre machen.“

Folgende Statistiken sind nun tatsächlich betroffen (siehe Anfrage von Florian Siekmann):

  • Von der Streichung:
    • Bayerische Theaterstatistik
    • Einrichtungen und betreute Wohnformen für volljährige Menschen mit Behinderung in Bayern
    • Einrichtungen für ältere Menschen und ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
    • Meldung an den Gutachterausschuss
    • Kleinbeherbergungsbetriebe in “Prädikatsgemeinden”
    • Statistik der Internationalen und ausländischen Schulen
  • Vom Moratorium:
    • Straßenstatistik nach Art. 63 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
    • Bayerisches Landeserziehungsgeld nach Art. 13 Bayerisches Landeserziehungsgeldgesetz (BayLErzGG)
    • Bayerische Anerkennungsstatistik nach Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG)
    • Statistik nach Art. 13 Satz 1 Nr. 3 und 4 Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz (BayEbFöG)
    • Impfrate der 6. Jahrgangsstufe nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 11 Abs. 1, 14 Abs. 2 der Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)