Inneres | Recht
Statement zu Vernetzung der AfD mit extremistischen Gruppierungen
Statement vom 21. Februar 2024
21. Februar 2024
Im Innenausschuss des Bayerischen Landtags hat der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Burkhard Körner, den Bericht Bericht „Vernetzung der AfD mit extremistischen Gruppierungen" vorgestellt.
Die Landtags-Grünen haben zudem kürzlich eine aktuelle Anfrage zum Plenum gestellt. Die Antwort enthält eine Zusammenfassung von Veranstaltungen und Aktionen in Bayern im Jahr 2023, an denen Martin Sellner oder andere Aktivisten der Identitären Bewegung oder sog. Neuen Rechten zusammen mit Mitgliedern der AfD teilgenommen haben.
Dazu erklärt Florian Siekmann, Sprecher für Inneres der Landtags-Grünen sowie stellv. Vorsitzender des Innenausschusses des Bayerischen Landtags:
„Die AfD ist der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus in Bayern! Es ist zweifelsfrei belegt, dass die Partei personell und inhaltlich eng mit fanatischen Verfassungsfeinden verflochten ist. Der Auftritt und das Verhalten der AfD-Abgeordneten im Bayerischen Landtag muss Konsequenzen haben. Wir fordern deshalb jetzt die Beobachtung der Mandatsträger der AfD. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Abgeordnete unbeobachtet an der Erosion der Demokratie und freiheitlich demokratischen Grundordnung mitwirken.“
Hintergrund:
Die Beobachtung eines Abgeordneten durch Verfassungsschutzbehörden ist nur dann zulässig, wenn sie erforderlich ist und die Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Interesse am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Vorrang vor den Rechten des betroffenen Abgeordneten gebührt.
Die AfD wird in Bayern bisher als Verdachtsfall beobachtet und noch nicht als gesichert rechtsextreme Bestrebung. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern reicht in Bayern bereits die Einstufung als Verdachtsfall zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel aus. Auf Bundesebene läuft aktuell ein Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall. Die AfD hatte gegen diese Einstufung und ihre Beobachtung durch den VS geklagt. Für Ende Februar ist hier ein Urteil in zweiter Instanz durch das OVG Münster angekündigt. Sollte dies positiv im Sinne der Behörden ausgehen, ist damit zu rechnen, dass die AfD im Bund relativ zeitnah als „gesichert rechtsextreme Organisation“ eingestuft und dann auch als solche behandelt wird.