Inneres | Recht
Badewannenmord: Unschuldiger soll nicht für Gefängnis zahlen

03. April 2025
Erfolg nach GRÜNER Initiative im Justizausschuss
13 Jahre lang saß ein zu Unrecht Verurteilter im Gefängnis und soll nun nach seinem Freispruch 50.000 Euro für Essen und Unterkunft zahlen. Die Landtags-Grünen halten das für falsch – und erreichten heute mit einem Antrag im Landtag, dass der Freistaat auf dieses Geld wohl verzichten wird.
Die Landtags-Grünen haben mit einem Antrag zum sogenannten Badewannen-Mord erreicht, dass nach dem Fehlurteil nun wohl endlich Gerechtigkeit hergestellt wird. Der ursprünglich Verurteilte, der rund 13 Jahre lang zu Unrecht in Haft saß, sollte für die in dieser Zeit entstandenen Kosten für Verpflegung und Unterkunft 50.000 Euro zahlen. Diese Summe wollte das Justizministerium von seiner Entschädigung abziehen. Derzeit läuft ein Entschädigungsverfahren dazu vor Gericht. Die Landtags-Grünen setzten sich mit einem Antrag im Justizausschuss dafür ein, dass diese Kosten erlassen werden. In der heutigen Ausschusssitzung wurde dann der Vorschlag gemacht, der Freistaat solle im Gerichtsverfahren, das gerade läuft, einen Vergleich anbieten, indem der Freistaat auf diese 50.000 Euro verzichtet. Dieser Vorschlag wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen.
Der konkrete Beschluss lautet nun: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, in dem Verfahren zur Gewährung von Haftentschädigung nach dem StrEG für den Freigesprochenen im Strafprozess um den sogenannten „Badewannen-Mord“, für den der ehemalige Angeklagte 13 Jahre unschuldig im Gefängnis saß, einen Vergleich vorzuschlagen, in dem auf die Anrechnung von Verpflegung und Unterkunft in der Haft verzichtet wird.”
Toni Schuberl, Sprecher für Recht der Landtags-Grünen, erklärt:
„Der fatale Schuldspruch im Strafprozess um den sogenannten Badewannen-Mordfall war einer der größte Justizfehler in der Geschichte der bayerischen Justiz. Dass Manfred G. für die 13 Jahre, die er unschuldig im Gefängnis saß, auch noch Kost und Logis selbst tragen soll, wäre einfach nur zynisch gewesen. Ich bin sehr froh, dass der Landtag die Staatsregierung jetzt auf unseren grünen Antrag hin auffordert, hier Vernunft walten zu lassen und auf die Haftkosten im Vergleichswege zu verzichten.“
„Dass, was Manfred G. aufgrund von Fehlern der Justiz und Strafverfolgungsbehörden erleben musste, ist einfach nur furchtbar, ein Alptraum. Das Mindeste ist, dass Bayerns Justiz und die Staatsregierung jetzt bei der Frage der Entschädigung für die Haftzeit Größe zeigen. Das haben wir heute im Landtag mit unserem Antrag auch erreicht.“
Hintergrund zum Grünen-Antrag:
Der Strafprozess im sogenannten Badewannen-Mord endete im Sommer 2023 mit einem Freispruch für den Angeklagten, der 13 Jahre unschuldig im Gefängnis saß. Aufgrund dieses Fehlurteils hat der Freigesprochene einen Anspruch auf Haftentschädigung nach dem StrEG gegenüber der Bayerischen Justiz. Wie Ende 2024 bekannt wurde, werden dem Freigesprochenen aber von der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Kosten abgezogen für Unterkunft und Essen im Gefängnis sowie den Verdienst aufgrund seiner Arbeitstätigkeit in der Justizvollzugsanstalt. Eine solche Anrechnung der Haftkosten erscheint im vorliegenden Fall mit dem Gerechtigkeitsempfinden unvereinbar.
Der ursprüngliche Antrag der Grünen lautete: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, in dem Verfahren zur Gewährung von Haftentschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) für den Freigesprochenen im Strafprozess um den „Badewannen-Mord“, für den der ehemalige Angeklagte 13 Jahre unschuldig im Gefängnis saß, aus Gründen der Billigkeit auf die Anrechnung von Verpflegung und Unterkunft in der Haft zu verzichten.“ Im heutigen Ausschuss wurde der Antragstext leicht verändert (siehe oben), woraufhin der Antrag einstimmig angenommen wurde.