Integration und Migration

Keine bayerischen Sonderwege: Flüchtlinge sollen arbeiten dürfen!

<p><strong>Mit dem im Herbst 2014 von Winfried Kretschmann erreichten Kompromiss in der Asylpolitik wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt für sehr viele Flüchtlinge sehr deutlich erleichtert.</strong> Aber die bayerische CSU-Staatsregierung versucht, dies mit einem Sonderweg zu boykottieren...</p>

12. Juni 2015

Während die Nachfrage nach Arbeitskräften in Bayern rasant steigt und zahlreiche Unternehmen ihre Ausbildungsplätze nicht mehr besetzen können, verhindert CSU-Minister Herrmann aktiv die Integration junger Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt.
Betroffen sind Asylsuchende aus den so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“, zu denen neben einigen Balkanländern auch Ghana und der Senegal zählen. Diesen darf seit dem 31. März 2015 laut einem Erlass des Innenministeriums keine Beschäftigungserlaubnis mehr erteilt werden; selbst bereits begonnene Ausbildungsverhältnisse dürfen nur in Ausnahmefällen fortgesetzt werden.
 
Immer mehr Menschen suchen Schutz in Europa. Terrorismus, kriegerische Auseinandersetzungen und politische Verfolgung in Unrechtstaaten zwingen sie dazu, ihre Heimat zu verlassen. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, zu helfen, und hierbei nicht nur für Unterkunft, Versorgung und schulische Bildung zu sorgen, sondern auch für berufliche Bildung und Arbeitsmarktintegration.
Arbeitsverbote sind politisch und gesellschaftlich nicht sinnvoll, sie stellen zudem eine massive menschliche Härte dar, an der Menschen auch zerbrechen können oder psychisch erkranken. Bayerische Sonderwege und gruppenbezogene Arbeitsverbote sind daher zu unterlassen. Da Arbeitsverbote eine massive persönliche Einschränkung darstellen, dürfen sie nicht gruppenbezogen verhängt werden. Bereits nach dem Bekanntwerden der Anweisung des Innministeriums vom 30. März 2015 bzgl. der Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten haben sich viele HelferInnenkreise, die sich für Flüchtlinge und Asyl- und Schutzsuchende einsetzen gegen solch eine Regelung ausgesprochen.

ArbeitgeberInnen-Verbände unterstützen Grüne Forderungen

Denn durch solch eine Dienstanweisung wird die Arbeit und die Motivation von vielen bayerischen Mitbürgern/- innen in den HelferInnenkreisen durch den Staatsregierung weder gebührend gewürdigt noch respektiert. Die Bemühungen vieler UnterstützerInnen, Asyl- und Schutzsuchenden in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, was sowohl für die Wirtschaft als auch für die Schutzsuchenden selbst von großem Nutzen ist, werden durch diese Weisung zunichte gemacht. Die vielen freiwilligen HelferInnenkreise in Bayern fühlen sich durch die Dienstanweisung der Verweigerung eines Arbeitsrechts für AsylbewerberInnen aus „sicheren Herkunftsländern“ in ihrem zeitaufwändigen, intensiven Einsatz für die AsylbewerberInnen aus diesen Ländern demotiviert. Ziel der HelferInnen ist es u.a., eine echte soziale Integration zu ermöglichen und durch persönliches Kennenlernen und ein Miteinander soziale Konflikte in den Kommunen zu vermeiden und ein gemeinsames friedliches Zusammenleben zu fördern. Diese Bemühen sollte unterstützt und nicht torpediert werden. Wie sehr diese Forderungen auch von den Verbänden der ArbeitgeberInnen in Bayern unterstützt werden, zeigte sich schon vor Wochen etwa in einem Fachgespräch unserer Fraktion.

In der Debatte zu unserem Antrag am Donnerstag, dem 11. Juni 2015, im Rechtsausschuss beharrte die CSU-Fraktion jedoch stur darauf, dass möglichst viele Personen möglichst schnell aus Bayern abgeschoben werden müssten. Dies werde verhindert, wenn es Arbeitserlaubnisse gäbe und es überdies gäbe es Ängste und Befürchtungen in „der Bevölkerung“. Unsere rechtspolitische Sprecherin von Ulrike Gote verwies dagegen darauf, dass es ganz im Gegenteil großen Einsatz vieler Menschen aus allen Regionen Bayerns und aus allen gesellschaftlichen Schichten für die Flüchtlinge gibt und dass von Kirchen, Handwerkskammern und vielen anderen Institutionen immer wieder die Forderung erhoben wird, die Flüchtlinge nicht noch länger zu schikanieren, sondern ihnen die Möglichkeit zur Arbeit zu geben – zumal insbesondere für Menschen aus Ghana und aus Senegal die Verfahren oftmals viele Jahre dauern.

Ganz anders als Bayern, unternimmt die Grün-Rote Regierung in Baden-Württemberg  große Anstrengungen, um mehr Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.