Kinderrechte und Mindeststandards in Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen achten!

<p>In den so genannten Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen (ARE) des Freistaats Bayern in Bamberg und Manching werden kinderrechtliche Standards nicht eingehalten. Für Bamberg hat dies eine wissenschaftliche Studie im Auftrag der Hildegard Lagrenne Stiftung bestätigt. Anhand der Studie weist deren Geschäftsführer Romeo Franz detailliert nach, wie dort „Bildung, Gesundheitsversorgung und Schutz vor Übergriffen und Diskriminierung ... unter das notwendige Minimum reduziert“ wurden.</p>

04. Juli 2016

Hier die Pilot-Studie als pdf

Die Landtags-Grünen haben diese augenscheinlichen Verstöße gegen die UN-Kinderrechtskonvention seit Langem kritisiert und fordern jetzt mit einem Dringlichkeitsantrag eine schnelle Rückkehr zu rechtssicheren Verhältnissen. Im Rahmen einer Pressekonferenz informieren Sie die flüchtlingspolitische Sprecherin Christine Kamm und Romeo Franz über die Situation in den ARE und dringend erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Kinderrechte.

Hier der Dringlichkeitsantrag als pdf