Integration und Migration

Arbeitserlaubnisse: Ablehnungs-Bescheide neu prüfen lassen!

Christine Kamm macht Geflüchteten und betroffenen Unternehmen Hoffnung auf Korrekturen – Innenministerium relativiert Restriktionen.

03. Februar 2017

München (3.2.2017/hla). Die asylpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Christine Kamm, ruft Flüchtlings-Helferkreise und betroffene Unternehmen in ganz Bayern dazu auf, Ausbildungs- und Arbeitsplatzablehnungen für Afghanen neu von den Ausländerbehörden überprüfen zu lassen. „Es sieht so aus, als könnten Ablehnungen, die sich auf einen ministeriellen Erlass vom Dezember stützen, nun doch positiv beschieden werden“, macht Christine Kamm Geflüchteten und Betrieben neue Hoffnung.

Hintergrund ist ein Korrekturschreiben des CSU-Innenministeriums vom 27. Januar (Anhang als pdf), in dem die ursprünglichen Restriktionen relativiert werden. Die neue Position haben Ministeriumsvertreter am Donnerstag auch im Landtag kommuniziert. „Im Verfassungsschutzausschuss wurde uns explizit zugesagt, dass keine Flüchtlinge aus Berufsintegrationsklassen oder Ausbildungsverhältnissen heraus abgeschoben werden und dass Arbeitsverbote und Ausbildungsverbote von Afghanen, die in den letzten Wochen erteilt wurden und dies maßgeblich mit der Anerkennungsquote des Herkunftslandes begründen, auf Antrag hin neu überprüft und korrigiert werden“, so Christine Kamm.

Die Landtags-Grünen machen sich gemeinsam mit Vertretern der bayerischen Wirtschaft seit langem für die Umsetzung der bundesweiten 3+2-Regelung stark, wonach Geflüchtete ein Ausbildungsverhältnis aufnehmen und abschließen sowie anschließend zwei Jahre Arbeitspraxis in ihrem Ausbildungsbetrieb sammeln können.