Integration und Migration

Die CSU-Staatsregierung setzt die 3+2-Regelung des Bundes in Bayern nicht um

Nach wie vor verhindert die CSU-Regierung in vielen Fällen eine klare und zügige Umsetzung der 3+2-Regel. Diese ist im Bundesintegrationsgesetz verankert und bedeutet, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete für die Ausbildungsdauer von drei Jahren und zwei zusätzliche Praxisjahre eine Duludung erhalten.

03. Februar 2017

Die CSU und Vertreter des Innenimnisteriums sind der Meinung, dass sie dies vollumfänglich umsetzen. Doch nach einem Erlass im September vergangen Jahres, ist die Unsicherheit in der Wirtschaft, in den Helferkreisen, bei den Flüchtlingen und auch bei den Ausländerbehörden groß.

Beginnend mit dem innenministeriellen Schreiben vom 1.9.2016 haben die Erlasse des Innenministeriums verwirrende und falsche Vorgaben an die Ausländerbehörden erteilt. Wir Landtags-Grüne forderten daher, die Anweisung des Innenministeriums vom 19.12.2016 zurückzunehmen, in der festgehalten wurde, dass die Länderanerkennungsquoten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)  für Arbeitserlaubnisse als Grundlage genommen werden können. Kurz gesagt, wer aufgrund seines Herkunftslandes eine geringe Bleibewahrscheinlichkeit hat, soll weniger Chancen auf eine Arbeitserlaubnis haben.

Mit einem Schreiben vom 27.1.2017 hat das Bayerische Innenministerium einen Rückzieher gemacht und ermöglicht nun den  Ausländerbehörden neben den Anerkennungsquoten auch andere Ermessenskriterien bei der Entscheidung für eine Beschäftigungserlaubnis heranzuziehen.

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Christine Kamm fordert ein Ende der Hemmnisse bei der Arbeitsaufnahme. Es ist notwendig und richtig, dass die CSU-Regierung nun endlich auf dem Weg ist, das Bundesrecht umzusetzen.
 
Mit fadenscheinigen Argumentationen wurde unser Antrag in CSU-Manier abgelehnt. Gleichzeitt aber wurde zugesagt, dass keine Flüchtlinge aus Berufsintegrationsklassen oder Ausbildungsverhältnissen heraus abgeschoben werden, dass Arbeitsverbote und Ausbildungsverbote von Afghanen, die in den letzten Wochen erteilt wurden auf Antrag hin neu überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

Auch wenn das BAMF automatisch mit einer ablehnenden Entscheidung eines Asylantrags die Aufforderung versende, innerhalb von 30 Tagen das Land zu verlassen, werden von den Ausländerbehörden entsprechende Duldungen für eine Forseztung der Berufsausbildung erteilt. Die Voraussetzung ist, dass die Flüchtlinge bei der Passbeschaffung mitwirken.

Unser Antrag hier als pdf