Integration und Migration

Die Stellungnahmen der Verbände zum bayerischen Integrationsgesetz werden veröffentlicht

Endlich mal eine gute Nachricht in Sachen Bayerisches Integrationsgesetz: Unser Antrag, dass die Stellungnahmen der Verbände zum Bayerisches Integrationsgesetz veröffentlicht werden sollen, wurde im Sozialausschuss des Landtages angenommen.

16. Februar 2017

Damit kann nun endlich die geballte Kritik an dem Ausgrenzungsgesetz der Staatsregierung allen zugänglich gemacht werden. In Zukunft sollen bei allen Gesetzgebungsverfahren, bei denen die Verbände ihre Stellungnahmen abgeben müssen, diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. „Durch die Veröffentlichung wird endlich die nötige Transparenz bei Gesetzesberatungen hergestellt“,  so die integrationspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Christine Kamm. „Dies ist ein großer Erfolg im Kampf gegen die Arroganz der Macht, die bekanntlich in Bayern besonders stark ausgeprägt ist.“

Bei der Beratung des Bayerischen "Integrationsgesetzes" im Landtag, hat sich die CSU-Regierung noch standhaft geweigert, die schriftlichen Stellungnahmen der Verbände aus dem Anhörungsverfahren zu dem Gesetzesentwurf den Landtagsfraktionen zugänglich zu machen.  Die Abgeordneten mussten sich erst durch Nachfragen bei den Verbänden um die Stellungnahmen bemühen. „Offensichtlich waren der Staatsregierung die vernichtenden Stellungnahmen der Fachverbände zu ihrem unsäglichen Gesetz zu peinlich, um sie herauszurücken“, vermutet die Integrationsexpertin Christine Kamm. Diese Geheimniskrämerei der Regierung ist bei den Beratungen zum Integrationsgesetz scharf kritisiert worden. Auch die betroffenen Verbände waren sehr überrascht, dass ihre Kritik an dem Gesetzesentwurf nicht automatisch an die Fraktionen im bayerischen Landtag weitergeleitet wurde. „Verbandsstellungnahmen in einem ordentlichen Anhörungsverfahren zu einem Gesetz zur Verschlusssache zu erklären, wird den Anforderungen an eine transparente und moderne demokratische Politik nicht gerecht“, kritisiert Christine Kamm. „Andere Bundesländer sind hier längst viel weiter und veröffentlichen alle Dokumente im Rahmen von Anhörungen zu Gesetzgebungsverfahren auf ihren Internetseiten“.
 

Unser Antrag