Integration und Migration

Frau Schreyer muss Tauglichkeit unter Beweis stellen - Margarete Bause fordert Einsatz der künftigen Integrationsbeauftragten für Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse

München (30.1.2017). Zur Amtseinführung der neuen Integrationsbeauftragten Kerstin Schreyer erklärt die Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Margarete Bause.

30. Januar 2017

„Als Nachfolgerin von Martin Neumeyer tritt Kerstin Schreyer in große Fußstapfen. Bislang ist sie mir nicht als besonders kompetent beim Thema Integration aufgefallen – ehrlich gesagt konnte ich noch nicht einmal ein Interesse bei ihr erkennen. Ihre Tauglichkeit als Integrationsbeauftragte kann Frau Schreyer gleich zu Beginn unter Beweis stellen. Sie muss das drängende Problem der Arbeits- und Ausbildungsverbote für Flüchtlinge insbesondere aus Afghanistan angehen. Mit dem Unterlaufen der bundesweit gültigen 3+2-Regelung* richtet CSU-Innenminister Herrmann immensen Schaden an: bei den Flüchtlingen, die sich um Integration bemühen. Bei den Helferinnen und Helfern, die Brücken zu den Unternehmen gebaut haben. Und nicht zuletzt in der Wirtschaft, die dringend junge Auszubildende und Arbeitskräfte benötigt und jetzt miterleben muss, wie ihre Beschäftigten aus bestehenden Arbeitsverträgen herausgerissen und nach Afghanistan zurückgeschickt werden. Martin Neumeyers Engagement in den letzten Jahren verdient Respekt. Er hat in der Integrationsdebatte häufig einen Kontrapunkt zur CSU-Fraktionsmeinung gesetzt und sich so nicht immer beliebt gemacht.“
 

* Nach der bundesweit gültigen 3+2-Regelung können Flüchtlinge, die eine Ausbildung aufnehmen, diese binnen drei Jahren beenden und anschließend noch zwei Jahre Arbeitspraxis in Deutschland sammeln.