Integration und Migration

Keine Ausbildungs- und Arbeitsverbotsregelungen für Flüchtlinge in Bayern

München (1.2.2017). „Die von den Kammern und Wirtschaftsverbänden geforderte 3+2-Regelung für Rechts- und Planungssicherheit während einer Ausbildung und einer anschließenden Beschäftigung muss bundesweit einheitlich, transparent und unbürokratisch angewendet werden“, erklärt die asyl- und integrationspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Christine Kamm, und verweist auf den grünen Dringlichkeitsantrag im Verfassungsausschuss am 2.2.2017: „Keine Ausbildungs- und Arbeitsverbotsregelungen für Flüchtlinge in Bayern.“

01. Februar 2017

Integration heißt Kenntnis der deutschen Sprache, Bildung, berufliche Qualifikationen und Arbeit. Das CSU-Innenministerium aber hatte die Hürden für arbeitssuchende Flüchtlinge durch die Koppelung der Ausbildungs- und Arbeitserlaubnisse an die Anerkennungsquoten rechtswidrig erhöht und „sabotiert damit die Integration in Ausbildung und Beschäftigung“, so Christine Kamm. Mit einem neuen Schreiben vom 27.1.17 ist das CSU-Innenministerium leicht zurückgerudert: Es sei rechtlich unzulässig, Afghanen während des laufenden Asylverfahrens grundsätzlich ein Beschäftigungsverhältnis zu untersagen. Es soll nun eine individuelle Prüfung der Anträge auf Ausbildungs- und Arbeitserlaubnisse erfolgen.

Christine Kamm: „Aber auch der letzte integrationsfeindliche Federstrich muss beseitigt werden. Betriebe, Flüchtlinge und Ehrenamtliche brauchen keine Hemmnisse und Schwierigkeiten, die ihnen die CSU tagtäglich in den Weg legt. Den Ankündigungen müssen jetzt Taten folgen und fehlerhafte Entscheidungen müssen korrigiert werden.“

Den grünen Dringlichkeitsantrag finden Sie hier als PDF.