Integration
Familientrennung bei Abschiebungen
Die CSU/FW-Regierung wird weiterhin Schwangere in Abschiebehaft nehmen
01. März 2019
Der Fall eine schwangeren Asylbewerberin aus Syrerin, die in der Eichstätter Abschiebehaftanstalt einsetzen musste, hat die Öffentlichkeit bewegt. Die 30-jährige Mutter wurde bei ihrer Festnahme in Schalding (Lkr. Passau) von ihrem minderjährigen Sohn getrennt. Das Kind im Vorschulalter wurde in einem Kinderheim untergebracht. Die Betroffene wurde aufgrund von Reiseunfähigkeit wieder freigelassen.
Wir haben den Fall zum Anlass genommen, im Verfassungsausschuss des Landtags zu thematisieren, dass Kinder von Flüchtlingen nicht mehr von ihren Familien getrennt werden und keine Schwangeren in der Abschiebehaft landen. Behördenhandeln in Bayern muss sich an humanitären Maßstäben messen lassen. Gerade schwangere Frauen und Kinder brauchen - egal woher sie stammen - einen besonderen Schutz. Vermehrt ist es in den letzten Monaten zu Verhaftungen von Schwangeren und Müttern in Abschiebehaftanstalten in Bayern gekommen. Unter dem hohen Abschiebedruck, den das bayerische CSU-Innenministerium ausübt, verliert die CSU das Augenmaß.
Bei der Diskussion im Ausschuss haben die Fraktionen der Regierungskoalition zugestimmt, dass keine Familientrennungen durch Abschiebehaft stattfinden soll, jedoch unseren Antrag abgelehnt. Wir werden das Thema wieder verfolgen, denn die Betroffenen brauchen Rechtssicherheit und menschliche Rahmenbedingungen.