Integration

Gemeinsam für menschengerechte ANKER-Einrichtungen

Anträge der Oppositionsfraktionen Grüne, SPD und FDP im Verfassungsausschuss zur Verbesserung der Situation in den Bayerischen ANKER-Einrichtungen

14. November 2019

Sie hatten es in der Hand, die Situation in den ANKER-Einrichtungen noch heute zu verbessern, doch die Mehrheitsfraktionen der CSU und FREIEN WÄHLER haben dies abgelehnt.

Zusammen mit der SPD und der FDP haben wir Landtagsgrüne uns im Verfassungsausschuss für menschengerechte “ANKER-Einrichtungen in Bayern” eingesetzt und die Mehrheitsfraktionen aufgefordert, unserem fraktionsübergreifenden Antragspaket zuzustimmen. Darin fordern wir die Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“, die der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26. September 2019 durchgeführt hat. Die Staatsregierung muss ihren rechtlichen Verpflichtungen endlich nachkommen. Der Schutz der Betroffenen und die Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen und internationaler Konventionen muss Grundlage der Unterbringungspolitik in Bayern sein. 

Die Anträge der Oppositionsfraktionen wurden jedoch bei der Beratung im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 14.11.2019 von den Fraktionen der CSU und FREIEN WÄHLER abgelehnt mit der Argumentation, dass all die Forderungen aus den Anträgen bereits umgesetzt werden oder keine Notwendigkeit bestehe. In unseren vier fraktionsübergreifenden Anträgen fordern wir die Söder-Regierung auf, künftig endlich geltendes Bundesrecht zu beachten und minderjährige Kinder und deren Familien spätestens nach sechs Monaten in Gemeinschaftsunterkünften in den Kommunen unterzubringen. „Kinder müssen in einem kindgerechten Umfeld aufwachsen. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen setzt hier klare Standards! Diese müssen endlich auch in Bayern der Maßstab sein“, so Gülseren Demirel, Sprecherin für Asyl, Migration und Flucht der Landtagsgrünen. Vom bayerischen Innenministerium heißt es dazu, dass die Umsetzung der Bundesregelung bereits erfolgt sei, es jedoch eine gewisse Zeit brauche bis alle Familien aus den ANKER-Einrichtungen herauskönnten.

Für die anderen Forderungen, wie der einer unabhängigen Rechtsberatung, dem Zugang zum Bildungssystem für schulpflichtige Kinder nach spätensten drei Monaten und dem Schutz vulnerabler Gruppen wie LGBTIQ* vor Gewalt und Diskriminierung, sehen die Fraktionen der CSU und Freien Wähler keine Notwendigkeit. Es interessiert die Staatsregierung offensichtlich nicht, dass sie nationale und internationale Konventionen nicht beachtet.

Gülseren Demirel zeigt sich enttäuscht und spricht von eklatanten Rechtsbrüchen, die sofort behoben werden müssen. Hier reichen auch nicht Einzelfalllösungen, es müssen strukturelle Defizite behoben werden. Die Menschen und vor allem jungen Familien sind weiterhin viel zu lange in den ANKER-Einrichtungen – ungeschützt und ohne unabhängige Rechtsberatung! Wir werden uns weiterhin für eine humane Flüchtlingspolitik in Bayern einsetzen.

Die vier Anträge der Oppositionsparteien:

  1. Beschränkung der Verweildauer von Familien mit minderjährigen Kindern auf längstens sechs Monaten
  2. Vom Staat unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung
  3. Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben zur Beschulung minderjähriger Kinder von Asylsuchenden und von minderjährigen Asylsuchenden
  4. Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben für schutzbedürftige Personen