Integration
Ein Sicherheitsnetz für alle Menschen in Bayern!
Landtags-Grüne stellen Bayerisches Landesantidiskriminierungsgesetz und Landesaktionsplan gegen Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vor
28. Oktober 2021
Können sich queere Menschen, PoC, Jüd*innen oder Personen mit Migrationsbiografie in Bayern sicher fühlen? Aktuelle Zahlen Bayerischer Beratungsstellen gegen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit lassen daran zweifeln:
- Die Münchner Beratungsstelle BEFORE für Betroffene von rechter und gruppenbezogen menschenfeindlicher Gewalt und Diskriminierung verzeichnete 2020 einen Anstieg ihrer Beratung um 22,73 Prozent auf 324 Fälle.
- Die Bayerische LGBTQ* Beratungsstelle Strong! meldete für den Zeitraum bis Oktober 2021 bereits 149 Gewalt- und Diskriminierungsfälle gegen queere Personen. Noch vor Jahresende bedeutet das einen Anstieg der Fälle zum Vorjahr um fast 50 Prozent.
- Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) registrierte 2020 insgesamt 239 antisemitische Vorfälle in Bayern. Auch hier ist die Tendenz zum Vorjahr steigend (32 Prozent mehr).
Erst 2020 fordern die Landtags-Grünen die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag dazu auf, endlich eine Handlungsstrategie im Kampf gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung für Bayern vorzulegen. Der Antrag wurde abgelehnt. Geschehen ist nichts.
Wir nehmen die Dinge nun selbst in die Hand und stellen ihre grüne Handlungsstrategie gegen Rassismus, Antisemitismus und jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vor. Sie beinhaltet:
ein Bayerisches Landesantidiskriminierungsgesetz,
die Einrichtung einer Bayerischen Landesantidiskriminierungsstelle und
einen Landesaktionsplan gegen Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Bayerisches Landesantidiskriminierungsgesetz (Download)
Diskriminierung durch das Handeln öffentlicher Stellen, beispielsweise in Schulen, Behörden oder durch die Polizei, ist noch immer ein Tabuthema. Schnell wird der Vorwurf eines Generalverdachts gegen den gesamten öffentlichen Dienst erhoben. Die Realität ist eine andere. In der gemeinsam mit der Hochschule Landshut und den Landtags-Grünen durchgeführten Studie Queeres Leben in Bayern vom Mai 2020 gaben 31 Prozent der befragten queeren Personen an, schon einmal in Ämtern und anderen Verwaltungseinrichtungen diskriminiert worden zu sein. Nach unserer Recherche betreffen die Anfragen bei den kommunalen Antidiskriminierungsstellen in Bayern regelmäßig Fälle von staatlicher Diskriminierung. Eine Beratung ist in diesen Fällen jedoch kaum möglich, da es an einem Gesetz fehlt, mit dem sich Betroffene effektiv wehren können. Das soll sich mit dem Bayerischen Landesantidiskriminierungsgesetz ändern.
Bayerische Landesantidiskriminierungsstelle
Bayern verfügt momentan über sechs kommunale Antidiskriminierungsstellen (München, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Nürnberg, Erlangen). Doch diese können den Beratungsbedarf für 13 Millionen Bürger*innen unmöglich abdecken, zumal sie nur innerhalb ihres eigenen Wirkungskreises tätig werden dürfen. Kommt eine Anfrage beispielsweise aus Landshut oder Passau kann sie nicht bearbeitet werden. Der Verweis auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes läuft häufig ins Leere. Allein im Jahr 2020 mussten dort 6.383 Beratungsanfragen gestemmt werden. Der Anstieg zum Vorjahr um 78,3 Prozent führte dazu, dass die telefonische Beratung zeitweise eingestellt werden musste. Betroffenenverbände und kommunale Antidiskriminierungsstellen schlagen Alarm und fordern seit Jahren eine zentrale Anlaufstelle für Bayern. Ob Betroffene von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit qualifiziert beraten und unterstützt werden, darf keine Frage des Wohnortes sein. Die Landtags−Grünen machen die Einrichtung einer Bayerischen Landesantidiskriminierungsstelle deshalb zum zweiten großen Programmpunkt ihrer Handlungsstrategie.
Landesaktionsplan gegen Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Download)
Diskriminierung und menschenfeindliche Einstellungen wie Rassismus, Antisemitismus, Sexismus oder LGBTQI* Feindlichkeit betreffen alle Bevölkerungsgruppen. Wenn es zu einer Straftat oder Diskriminierung gekommen ist, ist es für Betroffene eigentlich schon zu spät. Studienergebnisse zeigen, dass es beispielsweise bei Personen, die Diskriminierung erleben, mehr als dreimal so häufig zu einem Burnout kommt, Depressionen treten mehr als zweimal so häufig auf.
Deshalb ist eine Politik gefragt, die Betroffenenrechte stärkt, Präventionsarbeit unterstützt und Vielfalt fördert. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bayern ergreifen mit ihrem Landesaktionsplan gegen Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit die Initiative und legen ein umfassendes Maßnahmenpaket mit mehr als 50 Handlungsvorschlägen für unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche vor.