Integration

Ein Sicherheitsnetz für alle Menschen in Bayern

Grünes Antidiskriminierungsgesetz im Plenum

(Foto: Andreas Gebert)

12. Mai 2022

Wir wollen ein Bayern, das frei von Diskriminierung ist! Dazu brauchen wir gesetzliche Regelungen und Maßnahmen zur Stärkung der Vielfalt in unserem Land. "Die Staatsregierung geht das Thema nicht an, jetzt kümmern wir uns darum“, sagt Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen.

Das Bayerische Antidiskriminierungsgesetz (BayADG) der Grünen soll es Betroffenen erleichtern, sich zur Wehr zu setzen. Es gibt ihnen eine rechtliche Grundlage an die Hand: Insbesondere in Fällen, wenn Diskriminierung durch öffentliche Stellen erfolgt – etwa durch Mitarbeiter*innen von Behörden, Polizei, Justiz oder Schulen. Andere Bundesländer sind hier längst aktiv. Wir finden, die Söder-Regierung muss aus ihrer Lethargie erwachen und endlich nachziehen! Schließlich hat der Freistaat eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürger*innen.

Für Gülseren Demirel, integrationspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, wird mit dem Bayerischen Antidiskriminierungsgesetz  eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Diskriminierung – gerade durch das Handeln öffentlicher Stellen – ist in Bayern noch immer ein Tabuthema. Und sollten sich Betroffene dann doch trauen, sich zu wehren, wird ihnen gern ein Generalverdacht gegen den gesamten öffentlichen Dienst unterstellt. Aber die Realität ist eine andere. So hat etwa die gemeinsam mit der Hochschule Landshut durchgeführte Studie Queeres Leben in Bayern vom Mai 2020 ergeben, dass 31 Prozent der befragten queeren Personen sich durch Mitarbeiter*innen in Ämtern und anderen Verwaltungseinrichtungen diskriminiert sahen.

Als Maßnahmen haben wir unter anderem eine zentrale Antidiskriminierungsstelle für ganz Bayern, an die sich Betroffene wenden können. Hintergrund: Aktuell verfügt der Freistaat über nur sechs kommunale Antidiskriminierungsstellen (in München, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Nürnberg und Erlangen), welche den Beratungsbedarf eines Bundeslandes mit mehr als 13 Millionen Einwohnern nicht ansatzweise abdecken können. Zudem soll das Gesetz für mehr Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit im öffentlichen Dienst sorgen.

Darüber haben wir einen Landesaktionsplan gegen Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit eingebracht. Damit spannen wir ein soziales Netz für die gesamte Gesellschaft auf, das Sicherheit und Halt bieten soll – insbesondere jenen, die Hürden und Stolpersteine vorfinden, mit denen die Mehrheitsgesellschaft an sich nicht konfrontiert ist.

Bei der Debatte im Plenum zu der zweiten Lesung des BayADG am 11.5.2022 haben sich die Regierungsfraktionen, die FDP und die AFD gegen das Gesetz ausgesprochen. Aus ihrer Sicht sind die vorhandenen Instrumentarien ausreichend. Somit haben sie die alltägliche Diskriminierung in Bayern negiert und lassen die Betroffene allein. Sie haben auch keine Vorschläge gemacht, wie Diskriminierung in Bayern aktiv bekämpft werden soll.

Zum Gesetz