Integration
Humane Flüchtlingspolitik sieht anders aus!
Grüne Anträge im Verfassungsausschuss
11. November 2022
Die Entlastung der Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete, die Aufhebung von Ausbildungs- und Arbeitsverboten, Offenheit bei den Ausländerbehörden und die Situation in den Flüchtlingsunterkünften waren Themen im Verfassungsausschuss des Landtags. Es zeigt sich wieder: Weiterhin keine humane Flüchtlingspolitik der CSU-FW-Regierung.
Derzeit sind viele Geflüchtete verpflichtet in ANKER-Einrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte zu wohnen, obwohl sie bei Verwandten unterkommen könnten. Hier sollte pragmatisch - wie bei den ukrainischen Geflüchteten - auch allen anderen Geflüchteten erlaubt werden bei ihren Familien unterzukommen. Damit werden zügig freie Kapazitäten geschaffen und die Unterbringung in Turnhallen wird vermieden. Leider wurde unser ► Antrag dazu von der Regierungskoalition abgelehnt. So darf die Staatsregierung sich nicht beklagen, dass die Flüchtlingsunterkünfte überbelegt sind. Denn dafür sind sie durch den langen Aufenathaltsdauer für Geflüchtete verantwortlich.
Seit 2014 hat Bayern eine große Zahl Geflüchteter aufgenommen. Viele Geflüchtete wurden inzwischen anerkannt, doch lebt auch noch eine große Zahl in Bayern, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Viele Menschen sind lange hier und werden aus verschiedenen Gründen geduldet. Die Bundesregierung hat nun ein Gesetzesvorhaben vorgelegt, das diesen Personen ein auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsrecht zusprechen würde. In dieser Zeit hätten die Geflüchteten die Gelegenheit, Probleme, die der endgültigen Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegenstehen, aus dem Weg zu räumen. Dies kann die Passbeschaffung sein, die Sicherung des Lebensunterhalts durch Arbeit oder auch das Erreichen eines besseren Deutschniveaus.
In unserem ► Antrag haben wir gefordert, die Personen, die ab Januar 2023 und somit mit Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts hier eine Perspektive haben können, nicht abzuschieben. Zudem sollen die Ausbildungs- und Arbeitsverbote aufgehoben sowie die Integrationsleistungen festgehalten werden. So soll vermieden werden, dass gut integrierte Geflüchtete abgeschoben werden. Jedoch arbeiten die Regierungsfraktionen mit ihrer Ablehnung unseres Antrags weiterhin gegen wirtschaftliche Interessen Bayern und halten Arbeitskräfte, die dringend benötigt werden, von Arbeitsmarkt fern.
Es häufen sich dokumentierte Fälle, bei denen Geflüchtete zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen oder Verlängerung von Aufenthaltspapieren in den Ausländerbehörden erscheinen sollen, jedoch dann die Abschiebemaßnahme durch Festnahme erfolgt. Unsere Meinung nach müssen aber die Ausländerbehörden sich als Willkommensbehörden verstehen. Wir haben die Staatsregierung aufgefordert, Bericht zu erstatten, wie die Transparenz bei der Tätigkeit der Ausländerbehörden geschaffen wird? Welche Kontrollen durchgeführt werden und inwieweit die Ausländerbehörden Kund*innenorientiert agieren? Die Tätigkeit der Ausländerbehörden gleicht weiterhin durch die Ablehnung unseres ► Antrags einer Blackbox. Solch ein Vorgehen ist ein Rechtsstaat unwürdig.
Mit einem weiteren ► Antrag, der angenommen wurde, haben wir die Staatsregierung aufgefordert zu berichten, wie die Situation in den Flüchtlingsunterkünften in Bayern aktuell aussieht und warum die Auszugsanträge langsam bearbeitet bzw. vermehrt abgelehnt werden. Zudem soll Bestandteil des Berichts sein, welche Maßnahmen die Staatsregierung ergreift, um die Überbelegung der Flüchtlingsunterkünfte herbeizuführen.