Integration

Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz (BayADG) und Bayerische Landesantidiskriminierungsstelle (LADS)

Zahl der Beratungsfälle im Kontext Rassismus, Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit steigt seit 2022

17. März 2025

Problem 

  • Zahl der Beratungsfälle im Kontext Rassismus, Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit steigt seit 2022 (Anfrage).
  • Beratungsstelle B.U.D. Bayern verzeichnet für Betroffene von rechter Gewalt 142 Beratungsfälle 2022, 195 Beratungsfälle 2023 und 228 Beratungsfälle 2024.
  • Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus registrierte 424 Fälle 2022 und 733 Vorfälle 2023. Für 2024 lagen bereits 527 Vorfälle vor.
  • Höchste Zahl gg Geflüchtete in Bayern aus den letzten sechs Jahren: 277 Angriffe
  • Bereits 2022 ist die Zahl auf 269 Straftaten gestiegen und hat sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt.
  • Auch die Zahl der Gewalttaten ist mit 23 im Jahr 2024 deutlich gestiegen (2023/ 13 Taten). Unter den Gewalttaten waren drei Fälle von schwerer Brandstiftung, ein versuchter Totschlag (Angriff mit Samurai-Messer) und neuen Fälle von schwerer Körperverletzung.
  • Außerdem gab es 2024 noch 33 Angriffe gegen Unterkünfte von Geflüchteten (20 in 2023). 80 Prozent der Straftaten werden der PMK-rechts zugeordnet. Auffallend ist auch der deutliche Anstieg der Fälle in der Rubrik ‘Sonstige’ (im wesentlichen Reichsbürger, Querdenker und Corona-Leugner).
  • Es ist Verfassungsauftrag an den Staat, das höchste Gut des Menschen, die Würde, zu schützen – in Bayern herrscht hier Stillstand 

  

  • In anderen Bundesländern hat man das erkannt und handelt: In Berlin wurde erst das Landesantidiskriminierungsgesetz verabschiedet. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg soll ein solches noch in der laufenden Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. In Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Berlin wurden in den letzten Jahren Aktionspläne gegen verschiedene Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausgearbeitet. Auf Bundesebene setzte man mit dem Aktionsplan gegen Rassismus die Bekämpfung menschenfeindlicher Einstellungen auf die politische Agenda. 

  • Grüne parlamentarische Anträge im Bayerischen Landtag wurden regelmäßig abgeschmettert, u.a. Drs. 18/18691, 18/10167, 18/10890 

 

Was muss geschehen? 

  • Problem erkennen, Kämpfen, Gesetz gegen Diskriminierung schaffen 

  • Mit einem Bayerischen Antidiskriminierungsgesetz stärken wir das Vertrauen zwischen den Bürger*nnen und den öffentlichen Stellen, Ämtern und Behörden in unserem Land. Wir wollen unsere staatliche Vorbildfunktion beim Diskriminierungsschutz ernst nehmen. Wir wollen gerade in einer Zeit, in der wir in unserem Land und in ganz Europa einen Rechtsruck erleben, ein klares Zeichen setzen für eine vielfältige und offene Gesellschaft, in der alle die gleichen Rechte haben. Wir wollen gemeinsam mit einem sehr breiten gesellschaftlichen Bündnis Menschen in Bayern effektiv vor Diskriminierung schützen. Wir setzen auf zwei Bausteine: Den gesetzlichen Rahmen Landesantidiskriminierungsgesetz für Bayern und die Einrichtung einer Bayerischen Landesantidiskriminierungsstelle zur strukturellen Absicherung.  

  

Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz (BayADG) 

  • Sorgt für Diskriminierungsschutz in öffentlichen Einrichtungen und schließt die Schutzlücke
  • Stärkt die Rechte von Betroffenen und tritt Diskriminierung entgegen
  • U.a.: Schadensersatzanspruch, Verbandsklagerecht, verbesserter Rechtsschutz  

  

Bayerische Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) 

  • Bayern verfügt momentan nur über sechs kommunale Antidiskriminierungsstellen (München, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Nürnberg, Erlangen). Diese können den Beratungsbedarf für 13 Millionen Bürger*innen unmöglich abdecken, zumal sie nur innerhalb ihres eigenen Wirkungskreises tätig werden dürfen – im Schnitt werden 20 Prozent der Anfragen abgewiesen
  • Zahl der Anfragen steigt an, Dunkelziffer ist hoch, deshalb fordern wir gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Initiativen aus dem Antidiskriminierungsbereich seit Jahren die Einrichtung einer unabhängigen Landesantidiskriminierungsstelle für Bayern
  • Aufgaben: Betroffene von Diskriminierung beraten, zivilgesellschaftliche Initiativen bei ihrer Antidiskriminierungsarbeit mit fachlichem Know-How unterstützen, Daten zum Thema Diskriminierung in Bayern erheben. 

Gülseren Demirel, Sprecherin für Integration: „Gern Döneressen hilft nicht gegen mehr rassistische Übergriffe in Bayern. Es braucht bessern gesetzlichen Schutz der Menschen. Alle Menschen in Bayern eine Staatsregierung, die schützt statt wegschaut. Diskriminierung kann jede und jeden treffen. Das Alter, das Geschlecht, die Herkunft, eine Krankheit und das Aussehen können und dürfen in Bayern niemals der Grund für eine Ablehnung sein. Und genau deshalb brauchen wir das Antidiskriminierungsgesetz. Zudem ist es höchste Zeit für eine staatliche Beratungsstelle gegen Diskriminierung. Betroffene dürfen nicht länger vom Staat in Bayern im Stich gelassen werden.“ 

  

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende: „Gerade in einer Zeit, in der wir in Deutschland und in ganz Europa einen gefährlichen Rechtsruck erleben, müssen wir die Rechte aller Menschen in Bayern besser schützen: Unsere vielfältige Gesellschaft, in der alle die gleichen Rechte haben. Die Stärke unserer Demokratie bemisst sich auch daran, wie sich der Staat gegen Benachteiligungen einsetzt. Wir stärken mit unserem Gesetz das Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den öffentlichen Stellen, den Ämtern und Behörden in unserem Land.“ 

Gesetzentwurf