Sozialpolitik

Faire Chancen für jedes Kind

Kindergrundsicherung jetzt!

11. Februar 2021

Armut grenzt von Vielem aus, was ein gutes Aufwachsen und die Entwicklungschancen zusammen mit Gleichaltrigen ausmacht. Vor allem bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. Wir sind überzeugt: Kinderarmut ist ein nicht hinnehmbarer Zustand in einem so reichen Land wie Deutschland. Die bayerische Staatsregierung muss deshalb ihre Blockade-Haltung gegen die Kindergrundsicherung endlich aufgeben!

Die für Arbeit und Soziales zuständigen Landesminister*innen und Senator*innen beschlossen  auf  der  97. Arbeits- und Sozialminister*innen-Konferenz (ASMK) mit  großer  Mehrheit – 15 Stimmen –, die Bundesregierung aufzufordern, gemeinsam mit den Ländern konkrete Umsetzungsschritte  zur  Einführung  einer  Kindergrundsicherung  einzuleiten.  Bayern stimmte als einziges Bundesland gegen den Beschluss. Kinder- und Jugendarmut ist jedoch auch in Bayern ein zunehmendes Problem: gemessen am Bundesmedian* bei 14- bis 17-Jährigen stieg die Armutsgefährdungsquote von 11,6 Prozent (2010) auf 12,9 Prozent (2018). Bei den 18- bis 25-Jährigen stieg sie von 15,3 Prozent (2010) auf 17,4 Prozent (2018).

Die Zahlen zeigen deutlich, wie dringlich der Handlungsbedarf gegen Kinder- und Jugendarmut auch in Bayern ist. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Staatsregierung auf, die Einführung der Kindergrundsicherung zu unterstützen und ihre Blockadehaltung im Rahmen der ASMK aufzugeben. Das Vorhaben ist überdies auf Bundesebene zu unterstützen und eine rasche Umsetzung zu befördern. Armut ist immer zunächst als ökonomische Deprivation zu verstehen und entsprechend zu bekämpfen. Kinder und Jugendliche aus ökonomisch schlechter gestellten Familien haben ein statistisch signifikantes Risiko, dauerhaft und schwerwiegend durch bspw. schlechtere Bildungs- und Arbeitsmarktchancen sowie höhere Gesundheitsgefährdung benachteiligt zu werden.  Die Kindergrundsicherung ist ein effizientes Werkzeug, um bisherige Sozialleistungen zu bündeln und bürokratische Zugangshürden abzubauen, damit die Hilfe ankommt, wo sie dringend benötigt wird. Kindergrundsicherung kann als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden, sie kann verhindern, dass aus armen Kindern mittellose und chancenlose Erwachsene werden.

* Bei der Betrachtung des Bundesmedian werden jedoch Unterschiede im Einkommensniveau zwischen Bundesländern nicht beachtet. Aufgrund des höheren Einkommens- und Lebenshaltungsniveaus in Bayern ist der Landesmedian bei der Betrachtung der Armutsgefährdungsquote für Bayern aussagekräftiger. Hier ergibt sich folgendes Bild: demnach stieg die Armutsgefährdungsquote in 2019 auf 14,7 Prozent – Bayern liegt hier im Bundesländervergleich im oberen Mittelfeld, hinter Bundesländern wie Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern. Bei Jugendlichen stieg die Quote von 2010 bis 2019 von 15,5 Prozent auf 16,4 Prozent und bei jungen Erwachsenen von 18,2 Prozent auf 20,3 Prozent. Alleinerziehende und ihre Kinder sind zu 42,4 Prozent (2019) von Armut bedroht, ein Anstieg vom Vorjahr um 0,7 Prozent (vgl. Drs. 18/7118).