Kommunale Fragen

Anti-Korruptions-Paragraf: Wir fordern einen Leitfaden für KommunalpolitikerInnen

<p><strong>Es steht außer Frage, dass Korruption effektiv bekämpft und unter Strafe gestellt werden muss.</strong> Das gilt selbstverständlich auch für die Bestechung und Bestechlichkeit von MandatsträgerInnen und Abgeordneten in Bund Länder und Kommunen. Zum 1. September 2014 ist deshalb die Erweiterung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung nach § 108 e StGB in Kraft getreten. Während Kommunalpolitiker wegen Korruption bislang nicht belangt werden konnten, sind sie nun Volksvertretern des Bundes und der Länder gleichgestellt.

28. November 2014

Bei den rund 34.000 KommunalpolitikerInnen in Bayern herrscht nun jedoch erhebliche Verunsicherung darüber, wann der Tatbestand des ungerechtfertigten Vorteils eintritt.

Macht sich beispielsweise ein Gemeinderat bereits strafbar, wenn er Biermarken annimmt? Die Ungewissheit ist auch deshalb groß, weil die große Koalition ihr Vorhaben im Schnellverfahren durch den Bundestag peitschte, so dass eine sorgfältige Beratung nicht möglich war.
Die Grüne Landtagsfraktion hat daher einen Antrag eingebracht, der die Staatsregierung auffordert, den bayerischen Kommunen eine praxisgerechte Orientierungshilfe zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption an die Hand zu geben so wie es auch von den kommunalen Spitzenverbänden gewünscht wird. Zwar können Kommunen selbst konkrete Vorgaben und Verhaltensregeln erlassen wie München oder Regensburg, die sich bereits vor der Gesetzesänderung eine Antikorruptionsrichtlinie auferlegt hatten. Nichtsdestotrotz müsste jede Kommune für sich selbst die Reichweite des Paragrafen auslegen.

Da es dabei um Verhalten geht, das im Ernstfall unter Strafe gestellt werden kann, sehen wir die Staatsregierung geradezu in der Pflicht, mit einem Leitfaden rechtliche Unsicherheiten auszuräumen. Die CSU-Mehrheit hingegen lehnte unseren Antrag ab.