Kommunale Fragen

Katastrophenschutz für AKW: Viele Fragen bleiben offen

<p><strong>Der neue Katastrophenschutzplan für Atomkraftwerke braucht noch ein Weilchen: So lautet die Quintessenz eines Berichts der Staatsregierung der in dieser Woche im Innenausschuss des Bayerischen Landtags auf Antrag der Grünen Fraktion gegeben wurde.</strong> Nachdem die Strahlenschutzkommission in ihrer Auswertung des Unfalls von Fukushima neue Empfehlungen für die Katastrophenschutzplanung gegeben hat, ist es nun Aufgabe der Bundesländer die bestehenden Katastrophenschutzpläne zu überarbeiten.</p>

06. Februar 2015

Einer der wesentlichen Änderungen ist es, dass der Evakuierungsbereich vergrößert wurde. Der Radius im Umkreis des AKW wird von 10 km auf 20 km erhöht. Damit geraten Städte wie Landshut (beim AKW Isar II) und Günzburg (bei den beiden Gundremminger Siedewasserreaktoren) in die Evakuierungszone. Das stellt die Katastrophenschutzbehörden vor gewaltige Herausforderungen. Es geht um die Frage wie einige hunderttausend Menschen innerhalb von 24 Stunden evakuiert und in Notaufnahmelager gebracht werden können.

Das Innenministerium stellte klar, dass die überarbeiteten Katastrophenschutzpläne voraussichtlich erst im kommenden Jahr veröffentlicht werden. Damit würden also fünf Jahre nach Fukushima und sechs Jahre vor der Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke, beim Katastrophenschutz die Konsequenzen gezogen. „Ich kann mir noch nicht vorstellen, wie diese Evakuierung tatsächlich funktionieren soll, sowohl was die verkehrstechnischen Probleme angeht, als auch die tatsächliche Umsetzung z.B. bei alten Menschen, bei Krankenhäusern, bei Kindertagesstätten etc..

"Nach den neuen Planungen würden die Menschen nicht nur bayernweit, sondern bundesweit verteilt werden", resümierte der kommunalpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Jürgen Mistol nach der Sitzung.