Kommunale Fragen

Keine Öffentlichkeitsbeteiligung ohne Engagement der Verwaltung

<p href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000002000/0000002270.pdf"><strong>Anhörung im Verfassungsausschuss am 12.2.2015 zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben.</strong> Die von uns angestoßene <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000002000/0000002270.pdf">Anhörung</a> zeigt, dass wirksame Bürgerbeteiligung bei Großvorhaben mehr erfordert als eine bloße Anpassung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensrechts an das Bundesrecht.</p>

13. Februar 2015

Die Meinung der gehörten Experten belegt: Wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren erfordert ein erhebliches Engagement der Verwaltung. Eine neue Kommunikations- und Beteiligungskultur, in der Bürgerinnen und Bürger auf „Augenhöhe“ in Planungsverfahren mitwirken können und als Partner wertgeschätzt werden, ist kein Selbstläufer. Mit der nun in Bayern geplanten Normierung der sogenannten „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz ist es nicht getan.

Der von uns benannte Experte aus dem Staatsministerium in Baden-Württemberg aus der Stabstelle der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung stellte in der Anhörung klar: Nur wenn Planungen so gestalten werden, dass Bürgerinnen und Bürger in einem frühen Stadium die Gelegenheit eingeräumt wird, gewichtige Einwände und auch grundsätzliche Ablehnung zu äußern, können Planungen langfristig die notwendige Akzeptanz erlangen.

Die Meinung der gehörten Experten bestätigt außerdem: Bürgerbeteiligung verzögert Verfahren nicht. Im Gegenteil: Ohne Bürgerbeteiligung drohen massive Proteste und damit Bauzeitverzögerungen. Damit Bürgerinnen und Bürger und Nichtregierungsorganisationen überhaupt erfahren, welche wichtigen Infrastrukturprojekte und Bauvorhaben in ihrer Region geplant werden, sollte neben der von der Staatsregierung vorgesehenen Veröffentlichung im Internet ein zentrales Planungsregister etabliert werden, um einen einfachen Zugang zu den Verfahren zu ermöglichen.

Wir werden die Anregungen aus der Anhörung aufgreifen und die notwendigen Schritte für eine bessere Planungskultur gegenüber der Staatsregierung einfordern.