Kommunale Fragen

Keine Umwandlung des Flughafens München in eine AG!

<p><strong>Wenig überraschend hat die CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag einen Antrag der Grünen abgelehnt, mit dem die Umwandlung der Flughafen München GmbH (FMG) in eine Aktiengesellschaft (AG) verhindert werden sollte.</strong> Auslöser des Ganzen war eine öffentliche Ausschreibung für die Jahresabschlussprüfung des Konzerns für den Zeitraum 2016 – 2020. Darin hieß es unter anderem: "Innerhalb des Vergabezeitraums ist von einem Börsengang der FMG (IPO) auszugehen."</p>

06. März 2015

Zum Hintergrund erklärte Christian Magerl, Abgeordneter aus Freising: „Derzeit ist die FMG im Besitz der drei Gesellschafter Freistaat Bayern (51 %), Bundesrepublik Deutschland (26 %) und der Landeshauptstadt München (23 %). Aufgrund eines Bürgerentscheids in München wurde bislang der Bau einer dritten Start- und Landebahn verhindert. Mit einer Umgestaltung der Mehrheitsverhältnisse bzw. der Abschaffung der Einstimmigkeit, die bisher in der Gesellschafterversammlung notwendig ist, will die FMG über den Umweg des Börsengangs diese Entscheidung aushebeln und den Willen der Mehrheit der Münchner Bevölkerung mit Füßen treten.

Weiter erklärte Magerl: „Es gibt noch viele andere Gründe, gegen eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zu sein. Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte wären davon vermutlich ganz massiv tangiert, und wenn die Umwandlung erfolgt, würde es um die Arbeitsbedingungen am Flughafen nicht besser bestellt sein als jetzt. Aber der Hauptgrund ist aus meiner Sicht das Umgehen des Münchner Bürgerentscheids, um durch ein Hintertürchen doch noch zu einer dritten Startbahn zu kommen, für die es keinerlei Bedarf gibt, wie man sieht, wenn man sich die weitere Entwicklung der Flugbewegungen auch in diesem Jahr – minus 0,8 % in den ersten acht Wochen – anschaut. Deshalb braucht es auch keinerlei Hintertüren, die man mit einem Börsengang eröffnet.“

Prompt wurde von FMG und Finanzminister Söder, dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dementiert. Die FMG sprach von „fehlerhafter Formulierung“, eine Sprecherin des Finanzministeriums erklärte, ein Börsengang sei nicht geplant. Dies habe Söder der Geschäftsleitung auch deutlich zu verstehen gegeben.

Von diesem Standpunkt aus argumentierte nun auch die CSU im Landtag. Man lehne den Antrag ab, weil das Thema derzeit keins sei und man keine Veranlassung sehe, eine Umwandlung in eine AG auf Dauer auszuschließen. Warum? „Ganz einfach, weil nicht klar ist, ob nicht in Zukunft völlig andere Dinge als etwa eine dritte Startbahn es erforderlich machen, dass der Flughafen München seine GmbH in eine AG umwandelt. Sie können die Kollegen in Frankfurt oder in Hamburg fragen, warum die das so gemacht haben: Die haben das nicht wegen einer Startbahn gemacht, sondern weil es sinnvoll war.“ CSU-Abgeordneter Ernst Weidenbusch) So sinnvoll, dass die Flughafen Hamburg GmbH gar keine AG ist.

Im Übrigen, so erklärte Johannes Hintersberger, Staatssekretär im Finanzministerium, wolle man nichts entscheiden, bevor das Bundesverwaltungsgericht über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur 3. Startbahn entschieden habe. Gleichzeitig unterstellte der CSU-Abgeordnete Ernst Weidenbusch (München-Land-Nord), die Grünen litten wohl unter Verfolgungswahn, weil nicht alles, was auf der Welt geschehe, mit der 3. Startbahn zu tun haben müsse. Gleiches gilt dann wohl auch für den Staatssekretär, da er ja ausdrücklich auf das Verfahren zur 3. Startbahn verwiesen hatte.

Warum das Ganze weniger mit Verfolgungswahn, als vielmehr mit einer gesunden Portion Misstrauen gegenüber den wahren Absichten der Flughafenbetreiber zu tun hat, lässt sich leicht erklären. FMG-Geschäftsführer bringt den Börsengang seit vielen Jahren immer wieder ins Gespräch. Schon 1997 hatten die Grünen dazu einen Antrag eingereicht. Zuletzt hatte Kerkloh bei der Jahrespressekonferenz im März 2014 erklärt, er könne „nicht ausschließen“, dass sich in den nächsten zwei Jahren in Sachen Börsengang etwas tue. Zudem hatte 1998 der Münchner Stadtrat beschlossen, die Stadtkämmerei solle untersuchen, „auf welchem Weg die städtischen FMG-Anteile (23-prozentiger GmbH-Anteil oder städtisches Aktienpaket nach Umwandlung der FMG in eine Aktiengesellschaft) veräußert werden sollen, um den höchsten Veräußerungserlös zu erzielen“.

Und jetzt liege alles nur an einer „fehlerhaften Formulierung“? Wer’s glaubt …
Zur Belohnung wurde kurz darauf Kerklohs Vertrag jedenfalls frühzeitig verlängert.


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