Kommunale Fragen

Kommunale Demokratie: Wählerwillen abbilden – Spiegelbildlichkeit sicherstellen

<p><strong>Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg aus dem vergangenen Dezember, der CSU im Kreistag im Landkreis Rottal-Inn einen Sitz im Kreisausschuss abzuerkennen, ist Wasser auf unsere Mühlen und erfolgte rechtzeitig zur zweiten Lesung unseres Gesetzespaketes zur Stärkung der kommunalen Demokratie.</strong> Denn das Gericht hat sich mit einem altbekannten Problem befasst.

30. Januar 2015

Weil die Kommunalgesetze bislang kein bestimmtes Verfahren vorschreiben, durch das die angestrebte "Spiegelbildlichkeit" bei der Bildung kommunaler Ausschüsse dem Stärkenverhältnis der im jeweiligen Kommunalgremium vertretenen Partei sichergestellt wird, hat dies zur Folge, dass aufgrund bestehender Mehrheitsverhältnisse regelmäßig das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt Anwendung findet, was letztlich zu massiven Verzerrungen und damit zu extremen Benachteiligungen kleinerer Parteien und Gruppen bei der Ausschussbesetzung führen kann.
 
Wir fordern daher, dass Kommunen künftig entscheiden sollen, ob die Sitzverteilung in den Ausschüssen nach den Verfahren Hare/Niemeyer oder Sainte-Laguë/Schepers vorgenommen wird. Schließlich erfolgt die Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten seit der letzten Wahl ebenfalls nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Und auch die Ausschüsse im Landtag werden mittlerweile nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren besetzt, nachdem der Verfassungsgerichtshof diese Form der Auszählung für verfassungswidrig erklärt hatte. Daher ist es nur folgerichtig, auch auf kommunaler Ebene anlog zu verfahren.

Darüber hinaus wollen wir die Stärkenverhältnisse der Parteien und Wählergruppen auch bei der Besetzung von Kontrollgremien kommunaler Wirtschaftsunternehmen gewährleisten. Während vor der Reform des kommunalen Wirtschaftsrechts Entscheidungen direkt in den zuständigen kommunalen Gremien gefällt wurden, sind heutzutage die jeweiligen Aufsichts- bzw. Verwaltungsräte maßgebend. Umso wichtiger ist es, dass dort dann auch der Wählerwille entsprechend abgebildet wird.

Auch bei der Besetzung der Verbandsversammlungen von Zweckverbänden sowie bei Sparkassenverwaltungsräten sollte das Prinzip der Spiegelbildlichkeit sichergestellt werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg hat Signalwirkung für die kommunale Demokratie und muss deshalb als Konsequenz eine entsprechende Konkretisierung der Kommunalgesetze zur Folge haben. Die CSU-Mehrheit zeigt sich davon jedoch unbeeindruckt und hat unsere Gesetzentwürfe erneut abgelehnt.