Kommunale Fragen

Mietpreisbremse schnell einführen!

<p><strong>Bezahlbares Wohnen für alle Bevölkerungsschichten:</strong> "Es zeigt sich, dass die CSU-Regierung ihre Hausaufgaben noch lange nicht erledigt hat", erklärt unser wohnungspolitischer Sprecher mit Blick <a href="/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/15-05-15_anfrage_mietpreisbremse.pdf">auf eine grüne Anfrage</a>. "Wann, wie und wo soll die Mietpreisbremse in Bayern Anwendung finden? Bisher ist offenbar weder klar, in welchen Kommunen die Mietpreisbremse gilt, noch wie man den Wohnraummangel in Bayerns Städten beheben will."<br>

15. Mai 2015


Wichtig für eine funktionierende Mietpreisbremse sei das Vorhandensein eines Mietspiegels. Er legt ortsübliche Vergleichsmieten fest, an denen sich MieterInnen und VermieterInnen orientieren, wenn es um Mieterhöhungen geht. Die grüne Anfrage zeigt, dass nur wenige Kommunen in Bayern bisher einen Mietspiegel führen. „Von 905 Städten und Gemeinden ist es nur eine Handvoll“, so Jürgen Mistol. „Hier ist die Staatsregierung aufgefordert, entsprechende Anreize zu setzen.“

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat diese Woche den Berliner Mietspiegel für unwirksam erklärt. „Das Urteil ist nicht auf Bayern übertragbar und bedeutet auf gar keinen Fall das Aus für die Mietpreisbremse in Bayern“, so Jürgen Mistol. „Für mich zeigt das Urteil aber, dass es notwendig ist, bundesweit einheitliche Kriterien für die Erstellung von Mietspiegeln festzulegen, um Rechtssicherheit herzustellen.“

Der Mietspiegel dürfe nicht zum Mietpreistreiber werden, weshalb bei der Berechnung das Mietniveau der letzten zehn statt vier Jahre zugrunde gelegt werden sollte. „Ich rate bayerischen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt trotz Reformbedarf schnellstmöglich einen Mietspiegel zu erlassen.“ Er schaffe vor allem Rechtsfrieden zwischen MieterInnen und VermieterInnen. „Dann könne sich beide Seiten den Weg vor den Kadi sparen.“

lmo