Kommunale Fragen

Verfassungsauftrag wahrnehmen – Kommunales Ehrenamt stärken

<p><strong>Anhörung im Innenausschuss zu Voraussetzungen und Auswirkungen eines möglichen Freistellungsanspruchs von Kommunalpolitikern.</strong> Das Bild vom ehrenamtlichen Feierabendpolitiker war einmal, denn aufgrund der gestiegenen Komplexität der Kommunalpolitik und durch die damit verbundene zunehmende zeitliche Inanspruchnahme lässt sich das Mandat immer schwerer mit den Anforderungen der modernen Arbeitswelt vereinbaren und verliert so – insbesondere bei jungen Menschen - immer mehr an Attraktivität.</p>

06. März 2015

Um in den Kommunalparlamenten ein ausgewogenes Abbild der Gesellschaft gewährleisten zu können, sprechen wir Grüne uns deshalb für die Einführung eines gesetzlichen Freistellungsanspruchs für berufstätige MandatsträgerInnen sowie einen Urlaubsanspruch für kommunalpolitische Bildungsveranstaltungen aus. Unser Antrag war maßgeblich für eine Anhörung zu diesem Thema, die bestätigt, dass ein gesetzlich normierter Freistellungsanspruch die Funktionsfähigkeit kommunaler Gremien sichert. Die Expertinnen und Experten betonten dabei, dass ein Freistellungsanspruch vor allem zur Rechtssicherheit beiträgt und die Position der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern stärkt.

Der als Experte geladene Vorsitzende des Ausschusses für Kommunalpolitik im Landtag in Nordrhein-Westfalen berichtete von den positiven Erfahrungen mit dem gesetzlichen Freistellungsanspruch, der dort bereits seit 1969 gesetzlich verankert und längst selbstverständlich ist. Inzwischen konnte der Freistellungsanspruch auch auf ArbeitnehmerInnen mit flexibler Arbeitszeit (Gleitzeit) ausgeweitet werden, um den Anforderungen der heutigen Gesellschaft besser entsprechen zu können. Der von uns benannte Experte der kommunalpolitischen Vereinigung GRIBS, Peter Gack, sowie eine Vertreterin der Wissenschaft betonten zudem, dass Fortbildungen und Qualifizierungen heutzutage einen wichtigen Beitrag zur Qualität der Ratsarbeit leisten. Während es in Bayern nicht einmal ein Bildungsurlaubsgesetz gibt, sieht die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung für solche Zwecke einen Bildungsurlaub mit bis zu 8 Tagen pro Wahlperiode vor, was einen angemessen Kompromiss zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite darstellt.
Laut Bayerischer Verfassung sollen Staat und Gemeinden den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl fördern.

Diesen hehren Worten muss die Staatsregierung auch endlich mal Taten folgen lassen. Ein gesetzlicher Freistellungsanspruch ist ein erster und längst überfälliger Schritt, das kommunale Ehrenamt zu stärken. Deshalb halten wir Grüne an unserem Antrag fest. Zudem muss die Staatsregierung weitere Maßnahmen ergreifen, um für das Ehrenamt in der Bevölkerung zu werben und dessen Wertschätzung zu fördern. Dazu gehört auch die Transparenz der Arbeit der kommunalen Vertretungen sowie die Information für Bürgerinnen und Bürger zu vergrößern.