Kommunale Fragen

Jürgen Mistol zur Reform des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes: Die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes ist überfällig!

<p><strong>In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes der CSU-Fraktion zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und zur Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes</strong> am 25.02.2016 im Plenum kritisierte <strong>Jürgen Mistol</strong>, der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion: <br>

26. Februar 2016


„Es ist die originäre Aufgabe der Staatsregierung, das Bundesrecht in Bayern umzusetzen und die dafür notwenigen landerechtlichen Gesetzesmaßnahmen rechtzeitig zu ergreifen. Zwei Jahre sind seit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes auf Bundesebene vergangen, bis die CSU der Staatsregierung die Arbeit abnehmen musste und einen Gesetzentwurf und entsprechende Ausführungsverordnung zum Rettungsdienstgesetz vorgelegt hat. Das ist ein Armutszeugnis.“

„Die Intention des Gesetzentwurfes, endlich die rechtliche Grundlage für die Übertragung bestimmter heilkundlichen Maßnahmen an Notfallsanitäter zu schaffen, ist richtig“, sagt Jürgen Mistol. „Aus der Verzögerung sind aber für die Leistungserbringer im Rettungsdienst erhebliche Schwierigkeiten entstanden, insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung der Notfallsanitäter und die Nachqualifizierung der Rettungsdienstassistenten“, mahnt er.

Die Konsequenz der Vorlage des Gesetzentwurfes durch die CSU ist auch, dass vor Einbringung des Entwurfes keine Verbandsanhörung stattgefunden hat. „Das ist schlechter Stil!“ sagt Jürgen Mistol.

Zusammen mit den beiden grünen Vertretern im Gesundheitsausschuss, Kerstin Celina und Ulli Leiner, hat Jürgen Mistol intensive Gespräche mit Vertretern der Rettungsdienste sowie auch mit Bayerischer Landesärztekammer, ÄLRD und Notärzten geführt und viele Missverständnisse und problematische Stellen lange diskutiert. „Es ist zu begrüßen, dass die CSU auf diese Unklarheiten mit entsprechenden Änderungsanträgen zum eigenen Gesetzentwurf reagiert hat. Leider wurden nicht alle Kritikpunkte bereinigt, “ so Jürgen Mistol.

Unsere Forderungen: mehr Datenschutz, weniger Mitspracherecht für die Sozialversicherungsträger, demokratische Wahl des Vorsitzenden im neu installierten Rettungsdienstausschuss und die Anpassung auf die historisch bedingte Beteiligung der Feuerwehr am Rettungsdienst in München. Außerdem fordern wir für ÄLRD eine Klarstellung im Hinblick auf die Niederlegung von Funktionen in anderen Verbänden.

Aufgrund der tiefgehenden Reform des Rettungsdienstes und vor allem der deutlichen Reduzierung der ÄLRD in Bayern bei gleichzeitig deutlich mehr Aufgaben fordern wir eine Evaluation des Gesetzes. „Wir wollen wissen, wie sich die Regelungen in Zukunft genau auswirken, um gegeben falls rechtzeitig gegensteuern zu können“, sagt Jürgen Mistol.

Da diese Initiative der Grünen einstimmig beschlossen wurde, werden nun die Auswirkungen ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Rettungsdienstgesetzes evaluiert und die Ergebnisse im Innenausschuss präsentiert. Dies führte dann dazu, dass die Grüne Fraktion dem Gesetz bei aller Kritik in Detailfragen schlussendlich zustimmte.

Zum Antrag "Evaluation der Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes"
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