Kommunale Fragen

Änderung des Kommunalwahlrechts: Check!

Es gehört eigentlich zur Routine, dass dem Landtag nach jeder Kommunalwahl ein Erfahrungsbericht vorgelegt wird, der als Grundlage für mögliche Änderungen bzw. Anpassungen im Wahlrecht dient.

17. März 2017

Dass die CSU-Fraktion die Kommunalwahlreform nun nutzen will, um ihre fraktionsinternen Machtkämpfe auszutragen, ist ein Schmierentheater zu Lasten der Demokratie. Mit ihrem kurzfristigen Vorstoß, zum Stimmauszählungsverfahren D’Hondt zurückzukehren, hat die Landtags-CSU aber nicht nur die Opposition, sondern auch die Staatsregierung – allen voran Ministerpräsident Seehofer – überrumpelt. Dabei wurde dieses Verfahren erst 2010 auf Druck des damaligen Koalitionspartners FDP und der Opposition abgeschafft, weil dieses die großen Parteien bevorzugt und die kleineren tendenziell schwächt.

Die CSU schiebt vor, mit dem D’Hondtschen Verfahren das Erstarken populistischer Parteien und die damit einhergehende Zersplitterung kommunaler Gremien, verhindern zu wollen. Tatsächlich zeigt sie jetzt mit dieser Politik der Brechstange ihr altes und wahres Gesicht. Offensichtlich haben Teile der Partei nichts aus den harten Lektionen der Vergangenheit gelernt. Mit ihrer Mehrheit hätte die CSU die Änderung des Kommunalwahlrechts diese Woche ohne weiteres im Innenausschuss auf den Weg bringen können. Da nicht klar war, wie sich die CSU verhalten wird, hat die Grüne Landtagsfraktion daher eine Expertenanhörung zum Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen gefordert. Nachdem die CSU die Machtprobe mit Ministerpräsident Seehofer wohl doch nicht eskalieren lassen wollte, hat sie unserem Antrag zugestimmt und die Beratungen über die Reform des Kommunalwahlrechts von der Tagesordnung abgesetzt. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass auch künftig bei den Kommunalwahlen kleine Parteien und Wählergruppen nicht das Nachsehen haben, denn Pluralität ist Ausdruck einer starken Demokratie.
Unser Antrag zur ExpertInnenanhörung