Kommunale Fragen

Innenentwicklung stärken – Landschaft erhalten: CSU-Aufweichung im Bauplanungsrecht trifft auf erbitterten Widerstand der Grünen

München (8.2.2017). „Still und heimlich mogelt uns die CSU eine Änderung im Baugesetzbuch unter, die dem Flächenfraß auch in Bayern Tür und Tor öffnet“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Jürgen Mistol, und verweist auf den grünen Dringlichkeitsantrag in der Plenarsitzung am 9.2.17. Auf Antrag der CSU-Regierung wurde in der Gesetzesnovelle der neue Paragraf 13b eingefügt, nach dem alle Gemeinden in Deutschland künftig am Außenrand eines jeden Ortsteils ein Hektar Bauland im Hauruckverfahren ausweisen könnten.

08. Februar 2017

„Eigentlich sollte diese Gesetzesnovelle die Innenentwicklung von Orten stärken – durch die CSU wird dieses Ziel zur Farce.“

Durch den Paragrafen 13b werde die Intention des „guten Paragrafen 13a völlig konterkariert“. Der darin enthaltene neue Baugebietstyp „Urbanes Wohnen“ sei ein wirksames Instrument, um die Innenentwicklung zu stärken und deren großes Potential auszuschöpfen. „Statt neuer Spielräume für den dringend benötigten Wohnungsbau und einem abgestimmten Miteinander von Wohn-, Gewerbenutzung und Kultureinrichtungen, betreibt die CSU-Regierung Raubbau an Natur und Landschaft“, so Jürgen Mistol. „Wir fordern den unsäglichen Paragrafen 13b ersatzlos zu streichen.“

Den grünen Dringlichkeitsantrag finden Sie als PDF im Anhang.