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Kommunales Ehrenamt attraktiver machen

Rahmenbedingungen für die Mitglieder in Gemeinderäten und anderen kommunalen Gremien verbessern und ihre Rechte stärken

19. März 2021

Mit unserem grünen Gesetzentwurf zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts wollen wir die Rahmenbedingungen für die Mitglieder in Gemeinderäten und anderen kommunalen Gremien verbessern und ihre Rechte stärken. Im Mittelpunkt steht dabei eine Regelung, die vorsieht, dass sich Rät*innen für eine bestimmte Zeit vertreten lassen können. Derzeit berät der Landtag über unsere Vorschläge.

Die kommunale Selbstverwaltung und die Demokratie vor Ort leben vom Einsatz engagierter Ehrenamtlicher, die sich im Gemeinde- oder Stadtrat, Kreis- oder Bezirkstag in die Kommunalpolitik einbringen und das Leben in der Kommune mitgestalten. Die Ausübung eines solchen Mandats kostet allerdings Zeit, welche die Rätinnen und Räte neben dem Job und der Familie aufwenden.

Wir Landtags-Grüne wollen, dass Hürden für ein kommunalpolitisches Engagement abgebaut werden, so dass sich mehr Bürgerinnen und Bürger in Bayern kommunalpolitisch engagieren. Und wir wollen, dass die bereits Engagierten auch aktiv bleiben. Mit unserem Gesetzentwurf machen wir konkrete Vorschläge, um die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalem Ehrenamt zu verbessern. Die Ausübung der Tätigkeit im Rat soll vor allem auch für junge Menschen und Frauen erleichtert werden.

So wollen wir nach österreichischem Vorbild eine Vertretungsregelung für Ratsmitglieder einführen, die in dieser Form eine Neuheit in Bayern darstellt. Rätinnen und Räte, die zwischen drei und zwölf Monaten ihr Mandat nicht ausüben können und eine Auszeit brauchen, sei es wegen Krankheit, aus beruflichen oder sonstigen Gründen, sollen sich durch ein Ersatzmitglied vorübergehend vertreten lassen können. Die Vertretung übernimmt der bzw. die Listennachfolgerin. Bislang kann in solchen Fällen das Gemeinderatsmitglied sich nur für die jeweils verpasste Sitzung entschuldigen lassen. Dann bleibt der Sitz im Rat jedoch vakant, was auch in demokratietheoretischer Hinsicht ein Problem ist. Oder das Ehrenamt muss niedergelegt werden. In Österreich dagegen hat sich die Möglichkeit zur Vertretung, wie wir sie jetzt für Bayern vorschlagen, seit Jahrzehnten bewährt und wird von allen Parteien akzeptiert.

Daneben fordern wir in unserem Gesetzentwurf eine Übernahme der Kosten, die Rätinnen und Räten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Ratssitzungen entstehen. Außerdem setzen wir uns für einen gesetzlichen Freistellungsanspruch der Ratsmitglieder gegenüber ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn ein. Den kommunalen Mandatsträgerinnen und -trägern wollen wir eine Freistellung für die Tätigkeiten bzw. Zeiten einräumen, die sie für die Ausübung ihres kommunalen Mandats benötigen.

Die Kommunalpolitik in Bayern hat eine bessere Unterstützung des Freistaats verdient, sagt Johannes Becher, MdL und Sprecher für kommunale Fragen. Sie hat es verdient, gegen Bedrohungen, Verunglimpfungen und Sonstiges, das auf sie hereinprasselt, geschützt zu werden. Und sie hat auch die bestmöglichen Rahmenbedingungen verdient, damit die oder der Einzelne ihr bzw. sein Mandat gut ausüben können. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetzentwurf das kommunale Ehrenamt familienfreundlicher gestalten und an die Lebenswirklichkeiten der Kommunalis anpassen.


Links:
Unser Gesetzentwurf zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts, Drs. 18/11152
Ausführlicher Bericht zur Erläuterung des GE auf der Fraktionswebseite