CETA - Keine Zustimmung zum Investorenschutz

Wir haben <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000001000/0000001340.pdf">mit einem Antrag</a> die Staatsregierung aufgefordert, dem demnächst im Bundesrat zur Abstimmung stehen den Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada nicht zuzustimmen, wenn es Regelungen für einen Investorenschutz enthält. Ähnlich wie das zurzeit in den Verhandlungen befindliche Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) soll CETA eine Investorenschutzklausel enthalten, die Unternehmen ermöglicht vor sogenannten Schiedsgerichten gegen Staaten zu kla

16. Mai 2014

gen, wenn sie sich in ihrem unternehmerischen Handeln behindert sehen.

Die Grünen lehnen solche Regelungen vehement ab, da solche Schiedsgerichte ein paralleles Rechtswesen darstellen, dass die Demokratie aushöhlt, politische Volksvertretung überflüssig macht und jede Entwicklung von Rahmenbedingungen für eine nachhaltige, ökologische und soziale Entwicklung in Europa im Keim ausbremsen kann. Die CSU wollte dem Antrag nicht zustimmen, weil ihr bisher kein Bundesratsdokument vorliegt und sie sich deshalb kein Urteil bilden kann.

Die Opposition stimmte geschlossen für den Antrag, schon aus dem Grund, weil bisher nur Auszüge aus zum Investitionsschutz bei CETA veröffentlicht wurden. Das verstehen wir nicht unter Transparenz, so Thomas Mütze, wirtschaftspolitischer Sprecher