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Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt
Nachhaltige Flächennutzung durch ein verbindliches 5-Hektar-Ziel
12. Juli 2019
Der ausufernde und ungezügelte Flächenfraß zerstört unsere Natur, unsere gewachsenen Kulturlandschaften und unsere Landwirtschaft. Im Jahr 2017 betrug er 11,7 ha/Tag.
„Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt.“ Mit diesem Slogan warben die Grünen und ihre Bündnis-Partner im vergangenen Jahr für ein Volksbegehren zur Einführung einer verbindlichen 5-Hektar-Höchstgrenze für den täglichen Flächenverbrauch in Bayern. Rund 50.000 Menschen unterstützten dieses Volksbegehren, das letztlich aber vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgelehnt wurde. Zwar sei die Einführung einer Flächenverbrauchs-Höchstgrenze verfassungskonform, es müsse aber auch der Weg dorthin aufgezeigt werden.
Das Problem mit dem Flächenfraß
Der Flächenfraß ist eines der größten Probleme unserer Zeit. Die Auswirkungen und Gefahren des Flächenverbrauchs für Menschen, Tiere und Pflanzen sind massiv: Fruchtbare Böden gehen verloren, Landschaft und Naturräume werden zerschnitten und zersiedelt, die Biodiversität geht weiter zurück.
Wenn wir unsere Heimat zubetonieren, wirft das auch gravierende ökonomische und soziale Probleme auf.
Die Ausweisung neuer Flächen für Kommunen kann damit zu einer Fehlinvestition zulasten von Einwohnerinnen und Einwohnern und zukünftigen Generationen führen.
Auch die Landwirtschaft leidet massiv unter dem Flächenfraß.
Die zunehmende Versiegelung vernichtet Grün- und Ackerland, schadet dem Klima und der Umwelt und kostet Bayern wertvolle Areale unverbauter Natur und reizvoller Landschaft.
Der Gesetzentwurf
In mehreren Etappen wollen wir den Flächenverbrauch („Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr“) bis zum Jahr 2026 auf 5 ha/Tag senken. Die Aufteilung des landesweiten Flächenbudgets auf die Kommunen erfolgt auf Grundlage eines degressiven Bevölkerungsmodells. Kleinere Gemeinden sollen im Vergleich mit größeren Kommunen mehr Quadratmeter pro Jahr und Einwohner*in zugeteilt bekommen. Über den konkreten Zuteilungsfaktor entscheidet der Gesetzgeber alle drei Jahre neu, um auf unerwünschte Entwicklungen reagieren zu können. Orientierung für eine erste konkrete Ausgestaltung bietet die dargestellte Berechnung des Umweltpolitikers Josef Göppel in Zusammenarbeit mit dem UBA.
Den Kommunen wird ein Höchstmaß an Flexibilität gewährt. Sie können die ihnen zugeteilten Budgets ansparen, sie können durch die Rücknahme bestehender Bebauungspläne und entsprechender Entsiegelung ihr eigenes Budget selbst vergrößern, sie können in Absprache mit anderen Kommunen Budgets gegenseitig übertragen und sie können bei der Staatsregierung einen Härtefall geltend machen und so zusätzliche Budgets erhalten. Die oberste Landesplanungsbehörde führt ein Flächenregister, in dem alle Vorgänge zentral festgehalten werden.