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Flächenfraß stoppen!

Unser Gesetzentwurf zur Begrenzung des Flächenverbrauchs - damit Bayern Heimat bleibt

28. April 2023

Mehr als zehn Hektar Fläche werden in Bayern seit Jahren Tag für Tag betoniert, asphaltiert, überplant oder überbaut. Dieser ungezügelte Flächenfraß zerstört unsere Natur, nimmt der Landwirtschaft die Existenzgrundlage und hat massive Auswirkungen auf unsere Landschaft. Gemeinsam mit vielen Bündnispartnern haben wir bereits im Jahr 2018 das Volksbegehren „Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt“ zur Begrenzung des Flächenverbrauchs auf den Weg gebracht. Unser Volksbegehren wurde damals aus formalen Gründen vom bayerischen Verfassungsgerichtshof gestoppt, aber das Instrument einer Flächenverbrauchs-Obergrenze wurde als solches nicht beanstandet.  

In ihrem Koalitionsvertrag haben CSU und Freie Wähler das Ziel übernommen, den Flächenverbrauch auf maximal 5 Hektar am Tag zu begrenzen. Allerdings setzt die Söder-Regierung allein auf Freiwilligkeit und einen Richtwert von 5 Hektar pro Tag, der dem Flächenfraß nichts anhaben kann. Die letzten Jahre zeigen mehr als deutlich auf: Freiwillige Maßnahmen und das Modell einer „Richtgröße“ sind gescheitert. Allein in den Jahren 2018 bis 2021 hat die Bayerische Staatsregierung dabei zugesehen, wie eine Fläche in der Größe des Ammersees in Industrie- und Gewerbegebiete umgewandelt wurde. 

Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislatur haben wir jetzt einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des Flächenverbrauchs vorgelegt, der den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Damit zeigen wir den rechtlichen Weg auf, wie der Flächenverbrauch nachhaltig verringert werden kann und Bayerns Gesicht mit seiner gewachsenen Kulturlandschaft und seinen landwirtschaftlichen Flächen geschützt und erhalten werden kann. Gemeinsam mit dem Bayerischen Bauernverband haben wir am 24.04.2023 unseren Gesetzentwurf im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Am 26.04.2023 wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung im Landtag beraten.  

Unser Gesetzentwurf sieht vor, ein gestuftes 5-Ha-Ziel im bayerischen Landesplanungsgesetz zu verankern. Damit stellen wir sicher, dass der Flächenverbrauch in Bayern schrittweise bis zum Jahr 2028 auf höchstens fünf Hektar am Tag begrenzt wird. Nach Abzug einer Reserve für Härtefälle und für übergeordnete Vorhaben soll das verbleibende, von diesem Gesetz festgelegte Flächenbudget auf die Gemeinden des Freistaates Bayern verteilt werden. Die konkrete Zuweisung an die Gemeinden wird über ein Ziel der Raumordnung im Landesentwicklungsprogramm (LEP) aufgenommen. 

Um die Budgets möglichst gerecht zu verteilen und Entwicklungschancen zu berücksichtigen, wird ein degressives Bevölkerungsmodell als Verteilungsschlüssel genutzt. Das bedeutet, dass einwohnerschwächere Gemeinden ein größeres Flächenbudget pro Kopf erhalten (qm pro Einwohner und Jahr) als einwohnerstärkere. So reduzieren wir den Konkurrenzkampf zwischen den Kommunen und sorgen dafür, dass kleinere Kommunen sich gleichermaßen entwickeln können. Damit stärken wir insbesondere den ländlichen Raum. 

Den Kommunen wird mit diesem Gesetzentwurf ein Höchstmaß an Flexibilität gewährt. Sie haben folgende Möglichkeiten: 

  1. Sie können die ihnen zugeteilten Budgets ansparen.  

  2. Sie können durch die Rücknahme bestehender Bebauungspläne und die Sicherstellung von Entsieglungsmaßnahmen ihr eigenes Budget selbst vergrößern. 

  3. Sie können in Absprache mit anderen Kommunen Budgets gegenseitig übertragen.  

  4. Sie können bei der Staatsregierung einen Härtefall geltend machen und so zusätzliche Budgets erhalten.  
     

Die oberste Landesplanungsbehörde soll ein Flächenregister führen, in dem alle Vorgänge zentral festgehalten werden. 

Der aktualisierte Gesetzentwurf geht zurück auf eine von der Grünen-Landtagsfraktion in Auftrag gegebene rechtliche Ausarbeitung von Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Jurist, Soziologe, Philosoph und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin. Der von Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß aus Leipzig erarbeitete Gesetzentwurf baut auf einen bereits 2019 von der Grünen-Landtagsfraktion vorgelegten Gesetzentwurf auf und fügt diesen unter Berücksichtigung der gerichtlichen Vorgaben in die Instrumente des bestehenden Planungsrechts ein.