Landwirtschaft | Wald
Nur Schutzmaßnahmen schützen Weidetiere
Antragspaket Weidehaltung und Wolf im Ausschuss
29. April 2022
Die Weidesaison beginnt und mit ihr wieder die Diskussion, wie Weidetiere am besten vor Wölfen geschützt werden können. In vielen Gesprächsrunden mit Tierhalter*innen zu den Herdenschutzmaßnahmen, der Gebietskulisse Wolf oder der Nachverfolgung von Wolfsrissen ergaben sich konkrete und schnell umsetzbare Maßnahmen, die in Bayern im Umgang mit dem Wolf helfen würden. In unseren vier Anträgen (siehe unten) forderten wir von der Staatsregierung, diese Maßnahmen umzusetzen.
Wölfe können am Tag bis zu 80 km zurücklegen. Aktuell werden Herdenschutzmaßnahmen aber nur innerhalb einer festgelegten Förderkulisse gefördert. Da einige Tierhalter*innen ihre Tiere gerne auch vorsorgend vor Wölfen schützen möchten, forderten wir, die Gebietskulisse auf ganz Bayern auszudehnen.
Mit der Förderrichtlinie „Investition Herdenschutz Wolf“ (Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf) werden Investitionen zum Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch Wölfe gefördert. Dazu zählen mobile Elektrozäune und elektrifizierte Festzäune, mobile Ställe für Schafe und Ziegen und Herdenschutzhunde. Doch Zäune müssen Instand gehalten werden und Herdenschutzhunde kosten nicht nur bei der Anschaffung Geld. Wir forderten mit einem zweiten Antrag, dass auch die laufenden Kosten Teil des Herdenschutzes sind und gefördert werden sollten.
Beide Anträge wurden abgelehnt und unterstellt, dass so ganz Bayern eingezäunt würde. Ganz so, als würde es nicht weiterhin in staatlicher Hand liegen, unverhältnismäßige Förderanträge ablehnen zu können.
In unserem dritten Antrag forderten wir, die Behirtung in die geförderten Herdenschutzmaßnahmen aufzunehmen und sich dabei an den Erfahrungen anderer Länder zu orientieren. Behirtung gehört auch gemäß der EU-Kommission zu den sogenannten anderweitigen zufriedenstellenden Maßnahmen, die vor einer möglichen Entnahme, also dem Abschuss eines Wolfes, umgesetzt bzw. versucht worden sein müssen. In Bayern wird Behirtung zum Herdenschutz bisher überhaupt nicht in den Fokus genommen und die Diskussion dazu im Ausschuss ergab, dass weiterhin vielen die Vorstellungskraft und der Wille fehlt, diese Herdenschutzmaßnahme ernst zu nehmen.
Weidetierhalterinnen und –haltern werden beraten und unterstützt: Für Beratungen zu Herdenschutzhunden und zur Rissbegutachtung ist das Landesamt für Umwelt zuständig. Für alle anderen Bereiche des Herdenschutzes koordiniert die Landesanstalt für Landwirtschaft die Beratung. Zum Thema Zäunung beraten die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in deren Aufgabengebiet auch der Vollzug der Förderrichtlinien liegt. Diese verschiedenen Zuständigkeiten sehen wir kritisch und praxisfern. In unserem vierten Antrag forderten wir deshalb, Fachberater*innen für Herdenschutz direkt an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu benennen. Sie sollten für alle Belange des Herdenschutzes, zur Schadensermittlung und für den Schadensaugleich zuständig sein.
Dieser vierte Antrag ist der Grundbaustein, damit Weidehaltung und Wolf gelingen können. Eine Kompetenzbündelung an den Landwirtschaftsämtern ermöglicht Beratung und Problemlösung aus einer Hand und in Kenntnis von räumlichen und landwirtschaftlichen Gegebenheiten. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt mit dem Hinweis, “der Vollzug laufe gut”.
Wir sind überzeugt: Die Weidetierhaltung als besonders tierwohlgerechte Form der Nutztierhaltung ist aus naturschutzfachlichen, landeskulturellen und sozioökonomischen Gründen unverzichtbar, unsere Kulturlandschaften besonders auf den Almen und Alpen zu erhalten. Darauf zu warten, dass irgendwann der Schutzstatus des Wolfes geändert wird, wird den Problemen nicht gerecht. Es geht darum, jetzt schnelle Unterstützung anzubieten und auch den Weg vorzubereiten für ein gutes und notwendiges Wolfs- und Bestandsmanagement.
Unser Antragspaket:
Weidehaltung und Wolf I –Förderkulisse auf ganz Bayern ausdehnen, Drs. 18/21814
Weidehaltung und Wolf III –Hirtinnen und Hirten schützen die Herden, Drs. 18/21816