Pressekonferenz in Ebenried: Bayerns Waldbesitzern zu ihrem Recht verhelfen

In dem Kleinprivatwald von Herbert Fuchs hat der Forstexperte der Grünen-Fraktion Markus Ganserer bei einem Pressetermin am 12.02.2016 seine aktuellen Anträge zur Wald-Wild-Diskussion vorgestellt. Diese Diskussion ist nicht neu, sie tobt schon seit Jahrzehnten. So beklagen sich besonders BesitzerInnen von Kleinprivatwäldern immer wieder, dass zu hohe Wildbestände der Waldverjüngung in ihren Wäldern keine Chance lassen. Der Grund dafür ist einfach: Es gibt stellenweise einfach zu viel Schalenwild wie Reh oder Hirsch in unseren Wäldern.

19. Februar 2016

Und diese knabbern fleißig an den Trieben und Knospen der jungen Bäume, bis diese absterben. Ganze Baumgenerationen sind so schon ausgefallen. Die Tiere trifft dabei die wenigste Schuld, diese sind schon eher in den Versäumnissen mancher Jägerin und mancher Jäger zu suchen. Entgegen natürlicher Prozesse wird oft genug das Wild fast das ganze Jahr von den JägerInnen durchgefüttert, das Ziel dabei sind hohe Wildbestände mit entsprechend guten Jagdtrophäen.

Die Leidtragenden bei dieser Form der Jagd sind vor allem die vielen WaldbesitzerInnen. Oft genug müssen sie zusehen, wie der Waldnachwuchs ausbleibt, obwohl das bayerische Wald- und auch das Jagdgesetz den Vorsatz „Wald vor Wild“ klar vorschreibt.
Da dieser Wald-Konflikt immer schon recht hitzig zwischen JägerInnen auf der einen und WaldbesitzerInnen und FörsterInnen auf der anderen Seite ausgeführt wurde, hat die Forstverwaltung im Jahr 1986 mit dem Forstlichen Gutachten einen objektiven Maßstab eingeführt. Für die Analysen, die alle drei Jahre erstellt werden, schwärmen tausende FörsterInnen, JägerInnen und WaldbesitzerInnen in die Wälder aus und begutachten nach exakt definierten Kriterien, wie hoch der Anteil der Bäum ist, über die sich das Wild hermacht, welche Arten es bevorzugt und welche es eher verschmäht. Auch beim Gutachten 2015 waren die Ergebnisse wieder sehr durchwachsen. Zwar gab es Zeiten, in denen der Verbiss noch schlimmer war. Aber nach wie vor ist er in 47 Prozent der 762 Hegegemeinschaften in Bayern zu hoch - in fast der Hälfte der regionalen Einheiten also, zu denen die vielen tausend Jagdreviere im Freistaat zusammengefasst sind.

Die Schlussfolgerung der Gutachter war eindeutig: Viele Jäger müssen mehr Wild schießen.
Und da der Wald für Markus Ganserer eine zentrale Bedeutung für den Schutz von Klima, Wasser, Luft und Boden hat, müssen diese Vorgaben auch endlich eingehalten werden, und die Staatsregierung endlich den Druck auf die Jäger erhöht, den Waldbesitzen mehr zu helfen.

Mit den folgenden vier Anträgen will der Grüne Forstexperte Markus Ganserer dieses Ziel erreichen und das geltende Recht durchsetzen:

Mit dem Antrag Bayerns Waldbesitzern zu ihrem Recht verhelfen I Körperlicher Nachweis für „rote“ Bereiche fordert Markus Ganserer die Staatsregierung auf, dafür zu sorgen, dass in allen Hegegemeinschaften, die mindestens zweimal in Folge im Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung mit „zu hoher“ oder „deutlich zu hoher“ Verbissbelastung bewertet wurden, den sog. „körperlichen Nachweis“ einzuführen. Hier beruft sich Markus Ganserer auf den bereits bestehenden Artikel 32 des Bayerischen Jagdgesetzes, in dem klar festgelegt ist, dass neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung, maßgeblich für die Abschussplanung ist. Um den Zustand der Waldverjüngung beurteilen zu können, erstellt die Bayerische Forstverwaltung dazu alle drei Jahre ein Forstliches Gutachten. Hier wird dann die Waldverjüngung in vier verschiedenen Abstufungen bewertet (günstig, tragbar, zu hoch, deutlich zu hoch). Damit wird den Jägern, Waldbesitzern und Behörden ein wichtiges Instrument zur Seite gestellt, um den Abschuss besser planen zu können, und auf negative wie positive Entwicklungen für die Waldverjüngung zu reagieren. Umso unverständlicher ist es, dass laut dem aktuellen Forstlichen Gutachten 24 Prozent der aufgenommenen Hegegemeinschaften in den vergangenen vier Gutachten immer als „rot“ (Verbiss „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“) eingestuft worden sind. Bisher sind sämtliche Appelle der Staatsregierung, in diesen Hegegemeinschaften das Waldgesetz umzusetzen, wirkungslos verpufft. Ein probates Mittel, dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken, ist die Einführung des sog. „körperlichen Nachweises“, bei dem ein Teil des erlegten Tieres der Behörde oder einem Waldbesitzer von dem Jäger vorgelegt wird. So kann ganz einfach der tatsächliche Abschuss überprüft werden.

Mit dem Antrag Bayerns Waldbesitzern zu ihrem Recht verhelfen II Flexibilisierung des § 16 AVBayJG (Ausführungsverordnung Bayerisches Jagdgesetz) wird gefordert, zur besseren Umsetzung des Bergwaldbeschlusses den § 16 AVBayJG dahingehend zu flexibilisieren, dass zusätzlich zum Abschussplan beim Rehwild auch beim Abschussplan für Rot- und Gamswild vom festgesetzten oder bestätigten Abschuss jeweils nach oben oder unten abgewichen werden kann. Markus Ganserer kommt damit einer Aufforderung von den Experten der Anhörung zum Bergwaldbeschluss am 04.02.2015 im Bayerischen Landtag nach, die unisono eine derartige Flexibilisierung zum Schutz des Bergwaldes gefordert hatten.

Weiter fordert Markus Ganserer mit dem Antrag Bayerns Waldbesitzern zu ihrem Recht verhelfen III Schonzeitverkürzung bei weiblichem Rehwild die Staatsregierung auf, den § 19 der Ausführungsverordnung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) waldbesitzerfreundlicher zu gestalten und die Jagdzeit von weiblichem Rehwild und Rehkitzen bis zum 31. Januar zu verlängern. Der Grund für diesen Antrag ist, dass in den letzten Jahren der Winteranfang regelmäßig zu mild und ohne Schneedecke war, was zu einer erschwerten Bejagung des Rehwildes führte. Aus diesem Grund können in vielen Jagdrevieren die gesetzlich festgelegten Abschussquoten bei Rehwild oft nicht erfüllt werden. Forstbetriebe, insbesondere solche mit hoher Verbissbelastung, können daraufhin Anträge stellen, um eine Verlängerung von weiblichem Rehwild zu erwirken. Da die milden und schneearmen Winter zur Regel geworden sind, wäre es sinnvoll, die Jagd auf weibliches Rehwild generell bis zum 31. Januar zu verlängern. Dies wäre auch ein sinnvoller Bürokratieabbau, da damit die Pflicht der Antragstellung auf Verlängerung der Jagdzeit entfiele.

Ein weiterer Punkt den bereits gestellten Forderungen Nachdruck zu verleihen ist der Antrag Bayerns Waldbesitzern zu ihrem Recht verhelfen IV Zwangsgeld für „rote“ Hegegemeinschaften. Denn der Art. 32 (2) des Bayerischen Jagdgesetzes sieht für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Abschussplanes Zwangsgeld vor, wenn nach Ablauf der Jagdzeit feststeht, dass der Abschussplan nicht mehr erfüllt werden kann. Die Vorstellung des Forstlichen Gutachtens 2015 zeigt, dass rund ein Viertel der Hegegemeinschaften zum wiederholten Mal mit „zu hoher“ oder „deutlich zu hoher“ Verbissbelastung bewertet wurden. Die aufgrund dessen ausbleibende Naturverjüngung ist auf Dauer unerträglich für den Waldbesitzer und mit hohen finanziellen Einbußen verbunden. Deshalb ist eine konsequente Erfüllung der Abschusspläne unerlässlich. Falls die Abschusspläne wiederholt nicht erfüllt werden bzw. sich keine ausreichende Naturverjüngung einstellt oder gar ganz ausbleibt, muss die Staatsregierung daher auf die Einhaltung geltenden Rechts drängen.

Hier gibt es alle Anträge im Überblick:
Antrag Bayerns Waldbesitzern zu ihrem Recht verhelfen I Körperlicher Nachweis
Antrag Bayerns Waldbesitzern zu ihrem Recht verhelfen II Flexibilisierung des § 16 AVBayJG
Antrag Bayerns Waldbesitzern zu ihrem Recht verhelfen III Schonzeitverkürzung bei weiblichem Rehwild
Antrag Bayerns Waldbesitzern zu ihrem Recht verhelfen IV Zwangsgeld für „rote“ Hegegemeinschaften