Kultur und Heimat

Zukunft der Sammlung Gurlitt: Zweifel an Bausbacks Aussagen

<p><strong>Vereinbarung zwischen Freistaat und Verstorbenem trifft über Verpflichtungen möglicher Erben keine Aussage.</strong> "Erhebliche Zweifel" an den Aussagen des bayerischen Justizministers zur Zukunft des Kunstschatzes Gurlitt. "Seit dem Tod des Sammlers heißt es, an die Verfahrensvereinbarung zur Provenienzrecherche seien auch die möglichen Erben gebunden", erinnert unser kulturpolitische Sprecher Dr. Sepp Dürr, "in Wirklichkeit trifft die Vereinbarung hierzu aber keinerlei Aussage."<br>

15. Mai 2014


Tatsächlich würden in dem uns vorliegenden, nur sechsseitigen Papier, dessen Kernvereinbarungen auf ein Din-A-4-Blatt passen, nur "ein paar freundliche Worte" gefunden zur freiwilligen Mitwirkung des Sammlers an der Recherche, jedoch kein Wort zu einer möglichen Vertragsnachfolge. "Die Vereinbarung ist handwerklich schlecht, inhaltlich dünn und hat trotz des hohen Alters und des unverkennbar schlechten Gesundheitszustandes des Mannes keinerlei Vorkehrungen getroffen für dessen mögliches Ableben", stellt Sepp Dürr fest.

Für ihn  hat Minister Bausback als Jurist versagt. "Es ging wohl unter hohem öffentlichen Druck darum, ‚quick and dirty‘ eine Lösung zusammenzuschustern, die auch das überzogene Vorgehen der Augsburger Staatsanwaltschaft gegen Hildebrand Gurlitt kaschieren sollte", glaubt Sepp Dürr. Bausback müsse seinen offensichtlichen Fehler nun gut machen und zeitnah das Gespräch mit den Erben suchen. "Der öffentliche Verweis auf eine nicht vorhandene rechtliche Verpflichtung der künftigen Sammlungseigentümer war politisch mindestens unklug", resümiert Sepp Dürr. Der Minister solle "besser mit den möglichen neuen Partnern reden, als nur über sie – dieses bisher im Fall Gurlitt übliche Vorgehen hat sich wahrlich nicht bewährt."

hla


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