Kultur und Heimat

NS-Raubkunst: Regierung muss Vorwürfe aufklären

Die Staatsregierung muss Auskunft zu den Vorwürfen gegen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen geben. Sie wird voraussichtlich nach der Sommerpause berichten.

15. Juli 2016

Anlass zur Diskussion im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in dieser Woche war ein Antrag der Grünen, in dem diese Aufklärung zu den Anschuldigungen gegen die Münchner Pinakotheken forderten. Im Ausschuss bestand fraktionsübergreifend Konsens nach Transparenz. Deshalb wurden der grüne und die nachgereichten Anträge von CSU und SPD mit leichten Ergänzungen einstimmig beschlossen. Auch die Forderungen der Grünen nach Stärkung der Provenienzforschung und Verbesserungen bei den Restitutionsverfahren fand Zustimmung. Die Regierung muss die grünen Vorschläge wie die Überführung der staatlichen Provenienzforschung in eine unabhängige und angemessen ausgestattete Forschungseinrichtung und die Einrichtung einer Ombudsstelle, an die sich Opferfamilien unbürokratisch wenden können, prüfen.


Die Süddeutsche Zeitung hatte in mehreren Artikeln in den letzten Wochen nachgewiesen, dass die Staatsgemäldesammlungen von den Amerikanern 1945 beschlagnahmte Kunstwerke, die Nazi-Größen nach 1933 hauptsächlich jüdischen Sammlern abgepresst hatten, in den 50er und 60er Jahren wieder an sie bzw. ihre Familien zurückverkauften. Gegenüber den Opfern bzw. ihren Nachkommen und Rechtsvertretern hätten Staatsgemäldesammlung und Kunstministerium sich bis heute nicht kooperativ gezeigt, so die Süddeutsche, und wenig Engagement bei der Suche nach NS-Raubkunst erkennen lassen. So hätten die Staatsgemäldesammlungen entgegen dem Archivgesetz alte Akten noch immer nicht den Staatsarchiven übergeben und den rechtmäßigen Erben die Einsichtnahme verwehrt. Ergebnisse von abgeschlossenen Forschungsprojekten, die zur Aufklärung hätten beitragen können, seien nie veröffentlicht worden.
„Uns wundert das Verhalten der staatlichen Einrichtungen nicht“, sagte der kulturpolitische Sprecher, Dr. Sepp Dürr, in der Ausschussdiskussion, noch vor kurzem habe die Regierung in der Antwort auf eine Anfrage von uns jedes Fehlverhalten von sich gewiesen, es sei nur folgerichtig, dass die Staatsgemäldesammlungen bisher erst 12 Kunstwerke restituiert haben. „Wir haben seit langem und vor dem Fall Gurlitt auf die Defizite in Sachen Raubkunstsuche hingewiesen, Verbesserungen angemahnt und an die Verpflichtungen aus dem Washingtoner Abkommen erinnert“, so Dürr. Leider habe die Regierung – wenn überhaupt – nur halbherzig und zu spät die grünen Forderungen umgesetzt.


Die Ausschusssitzung brachte einen ersten schnellen Erfolg: Der Vertreter des Kunstministeriums sicherte auf Nachfrage von Sepp Dürr zu, dass die Staatsgemäldesammlungen ihr Archiv öffnen. Jeder Anspruchsteller kann ab sofort Einsicht in die Akten nehmen.
Dürr: „Wir werden die Versprechungen der Regierung ernst nehmen und uns erst zufrieden geben, wenn sie sie umsetzen“.

Raubkunst:Versäumnisse aufklären - Opfer unterstützen - Provenienzforschung stärken
Antrag (Drs. 17/12176)

Anfrage zum Plenum (Drs. 17/12258)