Kultur und Heimat

Existenz von Soloselbstständigen

Klein- und Kleinstunternehmen sichern helfen

23. April 2020

Zeit ist ein wesentlicher Faktor in der Corona-Krise. Deshalb war es uns auch wichtig, den Antrag für ein Soforthilfeprogramm-für Solo-Selbstständige, Kleinunternehmen sowie im Kulturbereich tätige Menschen schnellstmöglich in den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst einzubringen. Denn allzu viele Einzelkämpfer*innen fallen durch die Maschen der aktuellen Hilfsprogramme.

Da Veranstaltungsverbote nicht selten einem Tätigkeitsverbot gleichkommen, ist adäquate Entschädigung für zahllose Betroffene von existenzieller Bedeutung. Insbesondere, da niemand weiß, wie lange Verbote noch nötig sein werden. Neben allen Kulturschaffenden, die nicht in der Künstlersozialkasse sind, trifft es auch in anderen Branchen Solo-Selbstständige, sowie Klein- und Kleinstunternehmen ohne substanzielle Betriebskosten überaus hart. Deshalb fordern wir für die Betroffenen, das Modell Baden-Württemberg auch hier in Bayern umzusetzen: Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat – also in Höhe des Pfändungsfreibetrags – sollen rückwirkend ab Anfang März 2020 geltend gemacht werden können. Dabei darf solides Wirtschaften nicht bestraft werden, indem man die Betroffenen dazu zwingt, Rücklagen abzuschmelzen.

Mehr als 50% der Selbstständigen unseres Landes sind laut aktuellem Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft Soloselbstständige. Viele Branchen sind betroffen, gerade bei den Kleineren und jenen, die am Anfang des Berufsweges stehen, lassen sich private von betrieblichen Kosten nicht scharf trennen. Das Kompetenzzentrum Kultur und Kreativwirtschaft des Bundes spricht von bis zu 27,8 Mrd. Euro Verlust.  Kulturschaffen lebt jedoch nicht von Mitgliedern der Künstlersozialkasse (KSK) allein. Schauspieler*innen kommen oft nicht in die KSK. Menschen, die unsere Bühnen aufbauen, kommen nicht in die KSK. Das Modell Baden-Württemberg hilft allen Solo-Selbstständigen. Diese Gleichbehandlung wäre auch hier in Bayern gerecht und geboten.

Unsere Sprecherin für Kultur, Sanne Kurz dazu: "Wir können es nicht nachvollziehen, dass unser wichtiger Antrag im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zwar diskutiert, die Abstimmung aber auf die nächste Sitzung vertagt wurde.“ Aufgeschoben darf in dieser Situation erst recht nicht aufgehoben sein - wir bleiben am Ball!

Nähere Informationen zum Antrag