Kultur und Heimat

Internationale Messe oder lokales Open-Air Event: Was ist eine Großveranstaltung?

Sanne Kurz: Schluss mit „Industry-first“ und unfairer Behandlung der Gastronomie und der Kulturschaffenden

30. Juni 2020

Ab 1. September dürfen in Bayern wieder Messen und Kongresse veranstaltet werden, mit Menschen aus aller Welt und in Innenräumen. Kulturveranstaltungen aber hängen weiter am „seidenen Faden der verbotenen Großveranstaltung“, ärgert sich die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grüne, Sanne Kurz. Diese und öffentliche Feste bleiben bis 31. Oktober verboten. „Es muss endlich Schluss sein mit der Industry-first-Politik der Söder-Regierung.“

Eine grüne Anfrage (Anhang) zeigt, dass die Söder-Regierung seit Anfang Mai die Auskunft darüber verweigert, was unter einer Großveranstaltung zu verstehen ist und die Verantwortung auf die Kommunen abschiebt. „Kommunen brauchen aber verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie ihre Entscheidungsspielräume gut nutzen können“, erklärt Sanne Kurz. Andere Bundesländer haben längst eine feste, rechtsverbindliche Personenzahl als Definition einer Großveranstaltung erlassen.

Sanne Kurz fordert, endlich Großveranstaltungen zu definieren und die Kultur im Gastronomiebereich wieder zu ermöglichen: „Die Söder-Regierung verletzt hier klar den Gleichbehandlungsgrundsatz: Messen und Kongresse sollen alle pauschal sicher machbar sein, andere Großevents aber pauschal einfach mal nicht“, so Sanne Kurz. „Besonders unfair ist es für Biergärten und Kulturschaffende. Auf der einen Seite dürfen hier eine Menge Leute sitzen, essen, reden, sogar singen. Aber Live-Musik dabei hören, das soll verboten sein?“

Antrag "Definition Großveranstaltungen"

Antrag "Kultur im Gastrobereich"