Kultur und Heimat

Was macht den Unterschied zwischen Messe, Kongress und einem Open-Air-Konzert aus?

Großveranstaltung definieren!

03. Juli 2020

Was macht den Unterschied zwischen Messe, Kongress und einem Open-Air-Konzert aus? Die Musik? Nicht nur – zumindest nicht in Bayern. Denn wenn‘s nach der Industry-First-Politik der CSU/FW-Regierung geht, sollen auch große Messen und Kongresse ab 1. September 2020 wieder ihre Pforten öffnen dürfen. Messen? Internationales Publikum, Infektions-Nachverfolgung fraglich, Innenräume, Menschenmassen. Im Dienste der bayerischen Wirtschaft, die wieder angekurbelt werden soll, scheint das alles plötzlich kein Problem mehr zu sein. Doch was ist mit der drittgrößten Branche in Bayern, der Kultur- und Kreativwirtschaft? Kulturveranstaltungen hängen nach wie vor „am seidenen Faden der verbotenen Großveranstaltung“, ärgert sich die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz.

Die erlaubte Größe von Großveranstaltungen wiederum ist auch zwei Monate nach unserer Kleinen Anfrage völlig unklar. Während Berlin, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein mit konkreten Zahlen und klaren Regelungen Rechtssicherheit schaffen, windet die bayerische Staatsregierung sich nach wie vor bzw. wälzt die Verantwortung auf die Kommunen ab. Kommunen brauchen aber verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie ihre Entscheidungsspielräume gut nutzen können. Stattdessen werden sie derzeit mit der Verantwortung und dem Risiko völlig allein gelassen.

Deshalb fordern wir in einem Dringlichkeitsantrag, noch vor der Sommerpause Großveranstaltungen zu definieren, damit die betroffenen Veranstalter*innen – die im Zuge der Pandemie eh massiven Unsicherheiten ausgesetzt sind – wenigstens in dieser Hinsicht rechtsverbindliche Leitplanken haben. Und zwar mit gleichen Spielregeln für alle! Schließlich funktioniert Kultur, mit den entsprechenden Abstandsregeln und Hygienekonzepten, genauso gut wie Gastronomie oder Kongress. Deshalb haben wir uns bereits gegen eine pauschale Deckelung der Personenzahl bei Kulturveranstaltungen ausgesprochen. Denn derzeit dürfen Kulturveranstaltungen nur von maximal 100 Personen in Innenräumen und 200 Räumen in Außenräumen besucht werden. In Gaststätten und Biergärten hingegen sind so viele Gäste willkommen, wie der Infektionsschutz erlaubt. Und ab 1. September soll sich internationales Publikum auf Messen tummeln. Nachvollziehbar? Nicht wirklich!

Dennoch haben CSU und freie Wähler unseren Antrag, nach einer teils hitzigen Debatte, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst abgelehnt. Man sei ja gar nicht zuständig, so die Begründung. Das Schwarze-Peter-Weitergeben-Spiel geht weiter….

Nähere Informationen zum Antrag