Mobilität und Verkehr

Lärmschutz an Straße und Schiene

<p><strong>Für den Lärmschutz an Schiene und Straßen gelten unterschiedliche Regelungen für bestehende und neue Strecken</strong>. An neuen Strecken besteht ein Anspruch auf Lärmvorsorge. An bestehenden Strecken besteht kein Rechtsanspruch auf Lärmsanierung. Lärmsanierung ist nur freiwillig. Außerdem gelten noch unterschiedliche Lärmgrenzwerte.

19. Februar 2016

Deshalb haben die Grünen im Landtag beantragt, dass sich die Staatsregierung über eine Bundesratsinitiative dafür eintreten soll, dass möglichst rasch Anwohnerinnen und Anwohner entlang bestehender Verkehrsstrecken, Anwohnerinnen und Anwohnern entlang Neubaustrecken rechtlich gleichgestellt werden und dementsprechend ein Rechtsanspruch auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz gesetzlich verankert wird.

Der Antrag wurde diese Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr behandelt. Freie Wähler und SPD haben dem Antrag zugestimmt. Die CSU hat den Antrag mit Verweis auf die hohen Kosten, die vermehrter Lärmschutz verursachen würde, abgelehnt. „Die CSU hat dabei aus dem Auge verloren, dass der Arbeitskreis Lärm (ALD) der Deutschen Gesellschaft für Akustik 2010 die jährlichen Gesamtkosten, die allein der Straßenverkehr verursacht, auf rund 9,1 Milliarden Euro (u.a. Krankheitskosten, Wertverluste von Immobilien und Mietmindereinnahmen) bezifferte“, so Markus Ganserer, Sprecher für Mobilität.

Fluglärm

Zur Reduktion des Fluglärms haben die Grünen beantragt, dass sich die Staatsregierung über eine Bundesratsinitiative u.a. dafür eintreten soll, dass Flugverfahren sowie sämtliche Änderungen von Flugverfahren künftig im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bzw. eines Änderungsplanfeststellungsverfahrens festgelegt werden, ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr an allen deutschen zivilen und militärischen Flughäfen und Landeplätzen erlassen wird, dass bestehende und neue zivile Flughäfen sowie Militärflughäfen rechtlich gleichgestellt werden, was die Einrichtung von Lärmschutzbereichen betrifft, und dass dadurch neu entstandene Entschädigungsansprüche nach § 9 gewährt werden und dass bei der Festlegung von Flugverfahren nach Sicherheitsaspekten der lärmfachlichen Bewertung durch das Umweltbundesamt Priorität vor allen sonstigen Erwägungen eingeräumt wird. Der Antrag wurde diese Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr behandelt. Der Antrag wurde von allen anderen Fraktionen u.a. wegen der beantragten scharfen Nachtflugregelung abgelehnt. Der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm wird hier der Wirtschaft- und der Flughafenbetreiber geopfert, so Markus Ganserer, Sprecher für Mobilität.

Hier geht es zum Antrag "Lärmschutz an bestehenden Schienenstrecken und Straßen: Gleichstellung von Neubaustrecken und bestehenden Strecke"
und zum Antrag "Reduktion des Fluglärms"