Mobilität
Das grüne Radgesetz will eine echte Alternative zum Auto schaffen!
Grünes Radgesetz im Plenum: klimafreundlich, sicher und attraktiv
26. November 2021
Wir Landtags-Grüne haben ein Radgesetz eingebracht! Damit wollen wir den Radverkehr zu einer echten, sicheren und komfortablen Alternative zum Autoverkehr machen. Denn radeln ist nicht nur klimafreundlich, sondern auch gesund, leise und platzsparend und die allermeisten Autofahrten sind nur wenige Kilometer kurz. Mit den Maßnahmen unseres Radgesetzes kann der Anteil des Radverkehrs im Freistaat Bayern schnell und in messbaren Zwischenschritten von derzeit 11% auf mindestens 20% anwachsen. Hierzu wird der Vorrang des Umweltverbundes vor dem motorisierten Individualverkehr erklärt, der Bau von Radschnellverbindungen durch den Freistaat sowie ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten, die ÖPNV-Mitnahme und ein bayerweites, priorisiertes Radwegenetz gesetzlich verankert.
Standards beim Radwegebau und LKW-Abbiegeassistenten für Fahrzeuge des Freistaats sollen Unfallzahlen senken. Das Ziel „Vision Zero“ – also keine Verkehrstoten und Schwerverletzten – wird zur gesetzlichen Grundlage.
Eine Landesagentur für Mobilität, umfassende Förderung schulischen Mobilitätsmanagements sowie das viel geforderte Radleasing auch für Beamt*innen des Freistaats unterstützen das enorme Potenzial des Fahrrads nach internationalen Vorbildern. Ein grünes Fachgespräch zum Radgesetz im Herbst 2019 und die Sachverständigenanhörung zum Radverkehr (ebenfalls auf grünen Antrag) im Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags im Februar 2021 hatten zuvor die Notwendigkeit eines Radgesetzes für Bayern unterstrichen.
Neben der Einführung eines Bayerischen Radgesetzes (BayRadG) selbst beinhaltet unser umfangreiche Entwurf Änderungen weiterer Rechtsvorschriften, wodurch die Belange des Radverkehrs auch im Straßen- und Wegegesetz, der Bauordnung und weiteren Gesetzen berücksichtigt werden. Er wurde am 23. November 2021 in erster Lesung im Bayerischen Landtag diskutiert und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr verwiesen.
Dr. Markus Büchler, MdL fasst zusammen: „Unser grünes Radgesetz will den Radanteil zunächst mindestens verdoppeln. Es geht uns um Wahlfreiheit. Deshalb wollen wir auch mehr und sehr viel bessere Busse und Bahnen, um den Menschen echte Alternativen zu geben, wie sie sich fortbewegen wollen. Also entweder zu Fuß oder mit dem Radl oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto. So sorgt eine durchgängige, flächendeckende und sichere Fahrradinfrastruktur für mehr Klimaschutz, mehr Lebensqualität und mehr Verkehrssicherheit.“
Die wichtigsten Punkte:
- Radschnellwege für wichtige Pendelstrecken sollen künftig durch den Freistaat geplant und gebaut werden
- Freistaat und Kommunen sollen für ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten und eine bessere ÖPNV-Mitnahme sorgen
- Radwege sollen gleichberechtigt mit Straßen geplant werden: Nur wenn das Radwegenetz durchweg sicher, komfortabel und unterbrechungsfrei ist, wird das Fahrrad zu einer echten Alternative zum Auto
- „Vision Zero“: Abbiegeassistenten für Fahrzeuge des Freistaats sollen Verkehrstote und Schwerverletzte verhindern
- Beispiel Baden-Württemberg: Landesagentur für Mobilität einrichten, die Kommunen bei Umsetzung und Kommunikation der Maßnahmen berät und unterstützt