Mobilität
Verkehrsunfallstatistik 2023
Statement von Dr. Markus Büchler vom 21.2.2024
21. Februar 2024
Statement von Dr. Markus Büchler, Sprecher für Mobilität, zur Verkehrsunfallstatistik 2023:
„Die Staatsregierung könnte viel mehr zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen, macht aber das Gegenteil: erst im Dezember hat sie im Bundesrat die Reform des Bundesstraßenverkehrsgesetzes blockiert, die für mehr Sicherheit innerorts gesorgt hätte. Die Söder-Regierung betreibt ihre politischen Taktierereien auf Kosten der Radfahrer und Fußgänger.“
„Wir brauchen mehr Radwege in Bayern, aber der Ausbau geht viel zu langsam voran. Das neue Radgesetz der Söder-Regierung steht leider eher für Stillstand als für Verbesserung. Bayern braucht dringend eine durchgängige, flächendeckende und sichere Fahrradinfrastruktur. Das sorgt für mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität – und natürlich auch für mehr Klimaschutz.“
Hintergrundinformationen:
Im Durchschnitt verunglückt mehr als ein Mensch am Tag, 170 werden (schwer) verletzt bei mehr als 1.000 erfassten Unfällen am Tag allein in Bayern. Der Straßenverkehr ist nach wie vor gefährlich, insbesondere für Radfahrende und Fußgänger. Die aktuellen Zahlen sind erschreckend – besonders vor dem Hintergrund, dass Unfälle mit Personen oder Radfahrenden ohne versicherungspflichtige Sachschäden oftmals gar nicht erfasst/gemeldet werden. Bei der Erfassung der Unfallursachen bleiben zudem schlechte, fehlende Infrastruktur und knapper Raum oft unberücksichtigt.
Zum Straßenverkehrsgesetz im Bund:
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist eine lange angedachte Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes vorgesehen (Ziel: „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“, siehe hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/stvg-reform-2197452)
Entsprechende Maßnahmen dafür sollten in einer ersten Novellierung der Straßenverkehrsordnung geregelt werden, aus der dann entsprechende Verwaltungsvorschriften konkretisiert werden. So sollen verkehrsberuhigte Quartiere leichter eingerichtet, Tempo-30-Bereiche, Fahrradstraßen und Zebrastreifen angelegt und Lücken im Radwegenetz geschlossen werden können. Mit der Stärkung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr sowie öffentlichen Räumen ließe sich die Lebensqualität und Verkehrssicherheit deutlich steigern und der kommunale Gestaltungsspielraum mit weniger Bürokratie vergrößern.
Aber: Die Unionsgeführten Bundesländer, allen voran die CSU, haben im Dezember StVG und StVO im Bundesrat vereitelt, obwohl in der bundesweiten Verkehrsministerkonferenz aller Länder bereits Einvernehmen bestanden hatte.
Zum Thema Radfahren:
Nach einem Fachgespräch im Bayerischen Landtag hat die Grünen-Landtagsfraktion bereits im Herbst 2021 ein umfassendes Radgesetz dem Landtag zur Abstimmung vorgeschlagen: https://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/mobilitaet-und-verkehr/2021/das-gruene-radgesetz-will-eine-echte-alternative-zum-auto-schaffen/ Dieses Gesetz wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt.
Mit dem Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ wurden in Bayern über 100.000 Unterschriften gesammelt - viermal so viele wie erforderlich. In der Folge hat die Staatsregierung dann in aller Schnelle ein eigenes, allerdings wenig ambitioniertes Radgesetz entworfen – wohl, um nicht erneut in die Defensive zu geraten. Der Grünen-Fraktion Dr. Markus Büchler kommentierte dies damals folgendermaßen: „Der CSU geht es nicht darum, den Radverkehr zu verbessern, sondern sie hat Angst vor dem Volksbegehren."
Mit dem 2023 in Kraft getretenen Radgesetz der Staatsregierung ist das Radverkehrsprogramm Bayern 2025 nun wirkungslos geworden. Dies geht aus einer Nachfrage der Grünen-Fraktion an die Staatsregierung hervor: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000000001/0000000311_017.pdf)
(„Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern (Bayerisches Radgesetz – BayRadG) am 1. August 2023 ist das „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“ nicht mehr anzuwenden.“ Drucksache Nr. 19/326 vom 22.01.2024)