Mobilität

Das „Job-Rad“ möglich machen

Grüner Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag

24. Oktober 2019

In zweiter Lesung hat der Bayerische Landtag diese Woche den Gesetzentwurf der grünen Fraktion zur Änderung des Besoldungsgesetzes beraten.
Ziel ist es, das „Job-Rad“ auch für bayerische Beamt*innen und Richter*innen möglich zu machen. Arbeitgeber*innen in der freien Wirtschaft können heute schon ihren Mitarbeiter*innen ein steuerbegünstigtes Leasingmodell für ein „Job-Rad“ zur Verfügung stellen. Der Freistaat und die Kommunen können das als Arbeitgeber nicht, weil die Gesetzeslage es nicht zulässt.
Das Interesse ist allerdings groß: die Kommunen Augsburg und Erlangen wollten das Modell schon starten, sind aber an den rechtlichen Voraussetzungen gescheitert. Auch die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ (AGFK) fordert eine Gesetzesänderung an dieser Stelle.
Markus Büchler, Sprecher für Mobilität, sagt in seinem Redebeitrag dazu: „Es geht darum, dass wir als Freistaat Bayern mit unseren Kommunen Vorbild sind. Wir wollen attraktive Arbeitgeber sein und einen Beitrag zur Verkehrswende in Bayern leisten.“
Ein Blick ins Nachbarland Baden-Württemberg zeigt: es geht! Hier gibt es schon ein Vorbild; Bayern muss es nur noch übernehmen.
Wir wollen Fahrradfahren einfach, bequem und attraktiv machen: dazu ist das „Job-Rad“ ein Baustein.
Markus Büchler: „Das Fahrrad ist ein Schlüssel zur Verkehrswende. Insbesondere mit den E-Bikes und Pedelecs bietet sich die Möglichkeit, das Fahrrad auch für längere Strecken auch im hügeligen Gelände und auf dem Land im Alltag zu nutzen. Stellen wir diese Möglichkeit für unsere Beamt*innen, für unsere Richter*innen zur Verfügung. Wir müssen irgendwo anfangen, wenn wir dem Ziel von zwanzig Prozent Radverkehrsanteil in Bayern näherkommen und Bayern zum Radland machen wollen, wie es die Staatsregierung vorgegeben hat.“
Der Gesetzentwurf zur Änderung des bayerischen Besoldungsgesetztes wurde in der Abstimmung nicht angenommen.